Conjuring 2 - Abmahnung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abmahnung Filesharing
08.09.2016193 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt aktuell im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen bezüglich des urheberrechtlich geschützten Films "Conjuring 2“ in sog. Filesharing-Netzwerken ab.

Die Adressaten der für die Warner Bros. Entertainment GmbH ausgesprochenen Abmahnungen sollen nach Auffassung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte den Film "Conjuring 2" innerhalb eines sog. peer-to-peer-Netzwerks anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht haben.

Die notwendige Einwilligung der Warner Bros. Entertainment GmbH als Rechteinhaberin des Films "Conjuring 2" hierfür liegt - wer hätte das gedacht - natürlich nicht vor.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte fordern neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ferner Schadensersatz für ihre Mandantschaft.

Abgemahnt wegen "Conjuring 2" ?

Was soll ich tun ?

Abgemahnten raten wir, sich unbedingt mit der Abmahnung auseinanderzusetzen. Aufgrund jahrelanger Erfahrung mit Rechtsstreitigkeiten im Filesharing wissen wir, dass die Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Rechte ihrer Mandanten erfahrungsgemäß auch gerichtlich durchsetzen. Die Abmahnung einfach zu ignorieren halten wir daher für eine schlechte Idee, will man die Angelegenheit wirtschaftlich vernünftig lösen, falls der geltend gemachte Unterlassungsanspruch bestehen sollte.

In manchen Fällen macht eine Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen grundsätzlich Sinn, vgl. unseren Bericht hier.

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