Waldorf Frommer Abmahnung wegen "Independence Day: Wiederkehr"

Abmahnung Filesharing
07.09.2016190 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen Filesharings des Films "Independence Day: Wiederkehr".

Bei diesem Film handelt es sich um einen US-amerikanischen Science-Fiction Film, der an die Handlung des Films "Independence Day" anknüpft. Regie führte bei diesem Film erneut Roland Emmerich.

Sind die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer berechtigt?

Wenn Sie als Anschlussinhaber eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, mit der man Ihnen vorwirft, über Ihren Internetanschluss sei ein illegales Tauschbörsenangebot z.B. des Films "Independence Day: Wiederkehr" erfolgt, sind Sie wahrsheinlich zunächst ratlos, wie Sie sich hier verhalten sollen. Schließlich fordert Waldorf Frommer von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich nicht verunsichern lassen und unbedingt anwaltlichen Rat einholen.

Gegen die von der Kanzlei Waldorf Frommer erhobenen Forderungen kann man sich oft verteidigen. Es bestehen hier abhängig vom Einzelfall zahlreiche Möglichkeiten.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollten Sie wenn überhaupt nur nach anwaltlicher Beratung abgeben. Zwar mag im ersten Moment die Geldforderung in Vordergrund stehen. Jedoch kann eine falsche Reaktion auf die geltend gemachten Unterlassungsansprüche finanzielle Folgen nach sich ziehen, welche die mit der Abmahnung geforderten Beträge deutlich übersteigen.

Der Schadensersatzanspruch kann nur gegenüber dem wirklichen Täter der Urheberrechtsverletzung geltend gemacht werden. In vielen Fällen ist der Anschlussinhaber aber selbst gar nicht der Täter, z.B. wenn der Internetanschluss von mehreren Personen genutzt werden kann. In diesem Fall schuldet der Anschlussinhaber auch keinen Schadensersatz.

Die geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten muss der Anschlussinhaber nur dann erstatten, wenn er als Täter oder Störer für die ihm vorgeworfene Rechtsverletzung haftet.

Es ist wichtig zu beachten, man sich nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mit der einfachen Behauptung, man habe die Urheberrechtsverletzung nicht begangen sowie dass weitere Nutzer theoretisch die Möglichkeit hatten, den Internetanschluss des Anschlussinhabers zu benutzen, einer Haftung entziehen kann.

Eine Verteidigung gegen die Abmahnung auf eigene Faust ist daher nicht empfehlenswert, weil hierzu die genaue Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung der deutschen Gerichte zum Thema Filesharing nötig ist.

Das Ziel einer Verteidigung gegen die Waldorf Frommer Abmahnung ist es, dass Sie im besten Fall keine Zahlungen leisten müssen. Aber auch wenn der vollständige Ausschluss der Haftung im Einzelfall nicht möglich sein sollte, kann häufig eine deutliche Reduzierung der Forderungen erreicht werden.

So sollten Sie handeln, wenn Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben:

- Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Es handelt sich nicht um Abzocke und das Ignorieren der Abmahnung kann ein kostspieliges Gerichtsverfahren zur Folge haben.
- Bleiben Sie ruhig und notieren Sie sich die in der Abmahnungen genannten Fristen.
- Wenden Sie sich innerhalb der Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung an einen Anwalt.
- Nehmen Sie nicht selbst Kontakt zu den Abmahnern auf.
- Zahlen Sie nicht ohne anwaltlichen Rat die geforderten Beträge und geben Sie auch nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab.

Wie ich Ihnen helfen kann, wenn auch Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung erhalten haben:

- Ich verfüge über mehrjährige Erfahrung mit der Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen.
- Ihr Fall wird von mir persönlich und umfassend betreut
- Eine bundesweite Vertretung ist problemlos möglich

Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Alternativ können Sie mir Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Im Falle einer Beauftragung vereinbare ich mit Ihnen ein faires Pauschalhonorar. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten entstehen.