Abmahnung wegen des Uploads von “Maze Runner” durch Waldorf Frommer i.A.d 20th Century Fox Home Entertainment

Abmahnung wegen des Uploads von “Maze Runner” durch Waldorf Frommer i.A.d 20th Century Fox Home Entertainment
26.08.2016406 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH wegen illegalem Tauschbörsenangebots über den Internetanschluss bezüglich des Films „Maze Runner“ ab. Gefordert werden Unterlassung, Aufwendungs- und Schadensersatz.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, über dessen Internetanschluss, den Film "Maze Runner- Die Auserwählten in der Brandwüste" auf der Tauschbörse bittorrent, einem sogenannten P2P Netzwerk oder Filesharing-Netzwerk angeboten zu haben.  In der Abmahnung wird eine illegale öffentliche Zugänglichmachung des urheberrechtlich geschützten Filmwerkwerkes gerügt.

Nach § 19a UrhG steht das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nur dem Rechtsinhaber zu, in diesem Fall der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH. Da das Angebot auf der Filesharing-Plattform bittorrent jedoch ohne Einwilligung der Rechteinhaberin erfolgte, ist diese Handlung als rechtswidrig anzusehen. Darüber hinaus führt die Kanzlei Waldorf Frommer aus, dass ein Verstoß gegen § 16 UrhG vorliege, der eine mit dem Angebot bzw. dem Download einer Datei einhergehende Vervielfältigung untersagt.

Im Anhang der Abmahnung findet sich eine Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung, die vom Abgemahnten binnen einer Frist unterschrieben zurückgesendet werden soll.

Zudem wird ein Schadensersatzanspruch gemäß § 97  Abs. 2 UrhG geltend gemacht. Dieser berechnet sich nach der Lizenzgebühr für das weltweite, öffentliche Zugänglichmachen des Werks. Schließlich berechnet die Kanzlei Waldorf Frommer einen Aufwendungsersatz für die entstandenen anwaltlichen Kosten.

Haben auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?

Die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer erfolgen für viele bekannte Unternehmen der Musik und Filmindustrie in großer Zahl. Hierzu zählen neben 20th Century Fox auch bspw. die Warner Bros. Entertainment GmbH, die Constantin Film Verleih GmbH oder auch  die SONY Music Entertainment Germany GmbH. Die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer sollten auf jeden Fall ernst genommen werden.

Eine Abmahnung ist ein rechtlich erlaubtes Mittel, Verstöße auf dem Gebiet des Urheberrechts zu verfolgen und zu ahnden. Deshalb sollten Sie eine Abmahnung stets ernst nehmen und nicht als Betrugsversuch abstempeln. Ein Ignorieren der Abmahnung kann dazu führen, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung gegen Sie erlässt, die wiederum mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein kann.

Halten Sie deshalb die genannte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ein und nutzen Sie die Zwischenzeit, um sich Rechtsrat einzuholen. Häufig lohnt es sich, falls Sie den gerügten Verstoß tatsächlich begangen haben, eine modifizierte Unterlassungs­erklärung abzugeben oder einen niedrigeren Vergleichsbetrag als den geforderten Betrag durch einen Rechtsanwalt für Sie aushandeln zu lassen. Haben Sie den Ihnen vorgeworfenen Verstoß nicht begangen, trifft sie dennoch eine Auskunftspflicht, das heißt, es genügt nicht, den Vorwurf schlichtweg abzutun. Auch in einem solchen Fall lohnt es sich, einen Experten auf dem Gebiet des Urheberrechts aufzusuchen und sich zu ihrem Fall beraten zu lassen.

Hilfe bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung durch Waldorf Frommer.

Die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg bietet Ihnen eine umfassende, fundierte juristische Betreuung im Urheberrecht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz. Sie können uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Wir werden den Fall dann für Sie einschätzen und das weitere Vorgehen planen.

 

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