Film „Need for Speed“ durch Waldorf Frommer abgemahnt

Film „Need for Speed“ durch Waldorf Frommer abgemahnt
10.08.2016216 Mal gelesen
Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Need for Speed“ ab.

Warum mahnt Waldorf Frommer ab?

Gegenstand des Abmahnschreibens ist eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing. Dem Adressaten des Schreibens wird vorgeworfen, den Film "Need for Speed" über eine Internettauschbörse illegal zum Download angeboten und ihn so öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Was fordert Waldorf Frommer?

In dem Schreiben wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Zahlung von Aufwendungs- und Schadensersatz binnen einer kurzen Frist aufgefordert.

Ist die Abmahnung gerechtfertigt?

Ob die Abmahnung zu Recht ergangen ist, kann nicht pauschal gesagt werden, sondern bedarf der Prüfung des Einzelfalls. Adressat des Abmahnschreibens ist in solchen Fällen in regelmäßig der Inhaber des Internetanschlusses über welchen die Rechtsverletzung stattgefunden haben soll. Allerdings ist dieser nicht auch automatisch immer Täter der Rechtsverletzung. Es besteht die Möglichkeit, dass die Rechtsverletzung von Dritten begangen wurde. Inwieweit der Anschlussinhaber für die Verletzung Dritter haftet, muss wiederum gesondert geprüft und festgestellt werden. Daher bedarf es letztlich immer einer Betrachtung des konkreten Falles. Ein Vorgehen im Alleingang gegen die Abmahnung ist also eher nicht zu empfehlen.

Was können sie bei Erhalt einer Abmahnung tun?

Wenn auch sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film "Need for Speed" erhalten haben, sollten sie diese keinesfalls ignorieren. Empfehlenswert ist es stattdessen die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann beim weiteren Vorgehen behilflich sein.

Wenn sie rechtlichen Beistand benötigen, können sie sich gerne an uns von Werdermann und von Rüden wenden. Wir sind Ihnen gerne behilflich und beraten deutschlandweit. Unsere Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Nutzen sie hierfür auch unsere kostenlose Erstberatung. Sie können uns Ihr Anliegen einfach und unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mitteilen oder kontaktieren sie uns telefonisch unter  030 - 965 356 2929.