Abmahnung von Waldorf Frommer i.A.d. Constantin Film Verleih GmbH wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Er ist wieder da“

Abmahnung von Waldorf Frommer i.A.d. Constantin Film Verleih GmbH wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Er ist wieder da“
26.07.2016171 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt die Verbreitung des Filmes „Er ist wieder da“ über die Tauschbörse bittorrent ab. Die Gesamtforderung beziffert die Kanzlei auf 915,00€.

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt die Verbreitung der Hitler-Komödie "Er ist wieder da" über die Filesharing-Börse bittorrent ab. In dem Schreiben stellt die Kanzlei Waldorf Frommer klar, dass die Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes über ein Filesharing Netzwerk einen Verstoß gegen §19a und §16 UrhG bedeuten. Außerdem weisen die Anwälte auf die sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers hin. Diese besagt, dass der Inhaber eines Anschlusses als vermuteter Täter der Urheberrechtsverletzung gilt, bis dieser die ernste Möglichkeit eines anderen als den vermuteten Verlauf der Verletzung nachweisen kann. So schreiben Waldorf Frommer:
"Sollten Sie geltend machen wollen, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen, müssen Sie begründet vortragen, wer statt dessen als Täter in Betracht kommt.(Bundesgerichtshof Urteil vom 12.05.2010, Az. I ZR 121/08; Urteil vom 15.112012, Az. I ZR 74/12; Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12)"

Anschließend fordern Waldorf Frommer:

a. Die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung

b. Den Ersatz des entstandenen Schadens

c. Den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten (Aufwendungsersatz).

Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, Schadensersatz in Höhe von 700€ zu leisten und Aufwendungsersatz in Höhe von 215€ zu leisten. Die Gesamtforderung in Höhe von 915€ soll auf ein Konto der Commerzbank München überwiesen werden. Außerdem soll der Abgemahnte die unterschriebene Unterlassungserklärung an die Adresse der Rechtsanwälte Waldorf Frommer in München zurückschicken.

Wer ist die Kanzlei Waldorf Frommer?

Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer sind keine Seltenheit. Die Kanzlei hat sich auf die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen spezialisiert und mahnt diese u.a. für große Film- und Musikproduzenten wie die Warner Bros. Entertainment GmbH ab. Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer sind häufig standardisiert.

Wozu gibt es Abmahnungen?

Abmahnungen dienen dazu eine außergerichtliche Einigung in einem Rechtsstreit herbeizuführen. Abmahnungen sind teilweise gesetzlich vorgesehen und häufig Voraussetzung zur Einreichung einer Klage. Insbesondere im Urheberrecht sind Abmahnungen ein weit verbreitetes Mittel um Rechtsverstöße zu ahnden. Sie sollten eine Abmahnung daher unbedingt ernst nehmen und innerhalb der gesetzten Frist reagieren.

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten?

Sie müssen auf den Erhalt einer Abmahnung keinesfalls panisch reagieren. Wichtig ist, dass Sie sich vergewissern, ob die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung tatsächlich von Ihrem Internetanschluss ausgegangen ist. Anschließend sollten Sie Überlegungen anstellen, wie Sie bestmöglich auf eine Abmahnung reagieren.

Unterlassungserklärung unterschreiben oder modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

Sie sollten die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterschreiben. Das Unterschreiben einer vorgefertigten Unterlassungserklärung wird als Schuldeingeständnis gewertet. Darüber hinaus sind vorgefertigte Unterlassungserklärungen häufig zum Nachteil des Abgemahnten formuliert. Abgebebene Unterlassungserklärungen gelten unbeschränkt und lebenslang. Wir empfehlen Ihnen eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, mit der Sie angemessen auf die Abmahnung reagieren.

Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?

Mit einer modifizierten Unterlassungserklärung reagieren Sie innerhalb der gesetzten Frist auf die Abmahnung, akzeptieren jedoch nicht die Bedingungen der vorgefertigten Unterlassungserklärung. So kann eine modifizierte Unterlassungserklärung u.a. eine Änderung der Abmahnkosten oder der Schadenersatzforderung enthalten. Das Internet bietet viele Muster zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Wir raten Ihnen jedoch entschieden von der Benutzung dieser Muster ab. So können Muster aus dem Internet dem Einzelfall nie gerecht werden. Sie führen daher häufig zu Missverständnissen und tragen wenig zur Verbesserung Ihrer rechtlichen Lage bei.

Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwaltes suchen!

Sie sollten sich einen spezialisierten Rechtsanwalt suchen, der Ihren Fall mit der nötigen Sorgfalt und Erfahrung behandelt. Eine umfassende Beratung hilft Ihnen die Details ihres Falls zu verstehen und gibt Ihnen Sicherheit für den weiteren Verlauf des Rechtsstreits.

Die Kanzlei Hämmerling und Von Leitner-Scharfenberg hat sich auf die Gebiete des Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht spezialisiert und kann Sie im Falle einer Abmahnung optimal beraten. Wir verfolgen aufmerksam die Rechtsprechung zu Filesharing und vertreten seit Jahren Abgemahnte.

In einem kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen gerne eine erste Einschätzung des Falls geben und weitere Schritte besprechen.


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HÄMMERLING · VON LEITNER-SCHARFENBERG?Rechtsanwälte in Partnerschaft

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Weitere Informationen erhalten Sie unter:?

www.shrecht.de und

www.abmahnsoforthilfe.de?oder www.abmahnung-hilfe.info