Waldorf Frommer Abmahnung: "The Vampire Diaries" erhalten? Ich helfe bundesweit!

Abmahnung Filesharing
03.07.2016169 Mal gelesen
Nachdem Filesharing-Abmahnungen lange vor allem wegen der illegalen Verbreitung von Musik oder aktuellen Kino-Blockbustern ausgesprochen wurden, verfolgen diverse Rechteinhaber nun seit einiger Zeit verstärkt auch Tauschbörsenangebote einzelner Folgen von TV-Serien.

So hat die Warner Bros. Entertainment GmbH die Kanzlei Waldorf Frommer, die sich seit Jahren auf Abmahnungen wegen Filesharing spezialisiert hat, damit beauftragt, die illegale Verbreitung der Folgen der Serie "The Vampire Diaries" über Filesharing-Netzwerke zu verfolgen.

The Vampire Diaries ist eine US-amerikanische Fantasyserie, die seit 2009 auf dem Sender The CW und seit dem 20. Januar 2010 als deutsche Erstausstrahlung auf Pro Sieben ausgestrahlt wird.

 Was ist eine Abmahnung von Waldorf Frommer?

In der Abmahnung geht es darum, dass dem Inhaber eines Internetanschlusses vorgeworfen wird, dass über seinen Internetanschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk wie z.B. ein Musikstück, ein aktueller Film oder eine oder mehrere Folgen einer aktuellen TV-Serie weltweit allen Nutzern der Tauschbörse bittorrent zur Verfügung gestellt worden sei. Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt mit der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die zahlung von Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten.

Aus meiner täglichen Erfahrung mit Abmahnungen dieser Art weiß ich, dass viele Betroffene mit diesem Vorwurf gar nichts anfangen können, und zunächst völlig ratlos sind, wie es zu der Abmahnung kommen konnte. Man sollte jeoch der Versuchung widerstehen, die Abmahnung als Abzocke abzutun und die Abmahnung zu ignorieren. Ein solches Vorgehen kann teure Konsequenzen haben.

Sind die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer berechtigt?

Die von der Kanzlei Waldorf Frommer erhobenen Forderungen bestehen sehr oft zumindest nicht in dem Umfang, wie es in der Abmahnung behauptet wird.

Die geforderte Unterlassungserklärung ist, sofern einmal abgegeben, rechtlich bindend und grundsätzlich unbegrenzt gültig. Daher sollte genau überprüft werden, ob und ggfs. in welcher Form die Abgabe einer Unterlassungserklärung tatsächlich nötig ist.

Für den abgemahnten Anschlussinhaber mag im ersten Moment die Geldforderung in Vordergrund stehen. Jedoch kann eine falsche Reaktion auf die geltend gemachten Unterlassungsansprüche finanzielle Folgen nach sich ziehen, welche die mit der Abmahnung geforderten Beträge deutlich übersteigen.

Der Schadensersatzanspruch kann nur gegenüber dem wirklichen Täter der Urheberrechtsverletzung geltend gemacht werden. In vielen Fällen ist der Anschlussinhaber aber selbst gar nicht der Täter, z.B. wenn der Internetanschluss von mehreren Personen genutzt werden kann. In diesem Fall schuldet der Anschlussinhaber auch keinen Schadensersatz.

Die geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten muss der Anschlussinhaber nur dann erstatten, wenn er als Täter oder Störer für die ihm vorgeworfene Rechtsverletzung haftet.

Dabei muss man aber berücksichtigen, dass es nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ausreicht, einfach zu behaupten, dass weitere Nutzer theoretisch die Möglichkeit hatten, den Internetanschluss des Anschlussinhabers zu benutzen, um einer Haftung zu entgehen. Was der Anschlussinhaber zur Vermeidung seiner Haftung genau vortragen muss, ist noch immer sehr umstritten und wird von den Gerichten zum Teil sehr unterschiedlich beurteilt.

Eine Verteidigung gegen die Abmahnung auf eigene Faust ist daher nicht zu empfeheln, weil hierzu die genaue Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung der deutschen Gerichte zum Thema Filesharing nötig ist. Daher sollten Sie sich auch nicht auf Informationen oder Ratschläge aus dem Internet verlassen.

Sofern die Haftung für die Urheberrechtsverletzung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann ist es oft möglich, die geforderten Beträge deutlich zu verringern.

So sollten Sie handeln, wenn Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben:

- Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Es handelt sich nicht um Abzocke und das Ignorieren der Abmahnung kann ein kostspieliges Gerichtsverfahren zur Folge haben. Die Kanzlei Waldorf Frommer ist dafür bekannt, die erhobenen Ansprüche konsequent durchzusetzen auch vor Gericht!
- Bleiben Sie ruhig und notieren Sie sich die in der Abmahnungen genannten Fristen.
- Wenden Sie sich innerhalb der Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung an einen Anwalt.
- Nehmen Sie nicht selbst Kontakt zu den Abmahnern auf.
- Zahlen Sie nicht ohne anwaltlichen Rat die geforderten Beträge und geben Sie auch nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab.

Wie ich Ihnen helfen kann, wenn auch Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung erhalten haben:

- Ich verfüge über mehrjährige Erfahrung mit der Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen.
- Ihr Fall wird von mir persönlich und umfassend betreut
- Eine bundesweite Vertretung ist problemlos möglich

Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung. Ich werde mich so schnell wie möglich bei Ihnen melden, um mit Ihnen das weitere sinnvolle Vorgehen in Ihrem Fall zu erörtern.

Alternativ können Sie mir Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Im Falle einer Beauftragung vereinbare ich mit Ihnen ein faires Pauschalhonorar. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten entstehen.