Waldorf Frommer Abmahnung wegen der TV-Serie "Person of Interest" erhalten?

Abmahnung Filesharing
30.06.2016197 Mal gelesen
Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt schon seit Jahren für verschiedene Rechteinhaber die illegale Verbreitung von Filmen, Serienfolgen oder Musikwerken über sogenannte Tauschbörsen oder Filesharing-Netzwerke ab. Aktuell werden daher auch illegale Tauschbörsenangebote einzelner Folgen der TV-Serie "Person of Interest" verfolgt.

Die TV-Serie "Person of Interest" ist eine US-amerikanische Krimi-Science Fiction Serie, die am 14. August 2012 erstmals auf dem Pay-TV Sender RTL Crime ausgestrahlt wurde. Die Free-TV Erstausstrahlung erfolgte am 13. September 2012 bei RTL.

Sind die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer berechtigt?

Wenn Sie als Anschlussinhaber eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, mit der man Ihnen vorwirft, dass über Ihren Internetanschluss illegale Tauschbörsenangebote z.B. bzgl. der Folgen der Serie "Person of Interest erfolgt seien, sind Sie sicher zunächst ratlos. Es wird schließlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung erheblicher Beträge von Ihnen verlangt. Umso wichtigter ist es in dieser Situation besonnen zu reagieren und unbedingt anwaltlichen rat einzuholen.

Die von der Kanzlei Waldorf Frommer erhobenen Forderungen bestehen sehr oft zumindest nicht in dem Umfang, wie es in der Abmahnung behauptet wird

Die geforderte Unterlassungserklärung ist, sofern einmal abgegeben, rechtlich bindend und grundsätzlich unbegrenzt gültig. Daher sollte genau überprüft werden, ob und ggfs. in welcher Form die Abgabe einer Unterlassungserklärung tatsächlich nötig ist.

Für den abgemahnten Anschlussinhaber mag im ersten Moment die Geldforderung in Vordergrund stehen. Jedoch kann eine falsche Reaktion auf die geltend gemachten Unterlassungsansprüche finanzielle Folgen nach sich ziehen, welche die mit der Abmahnung geforderten Beträge deutlich übersteigen.

Der Schadensersatzanspruch kann nur gegenüber dem wirklichen Täter der Urheberrechtsverletzung geltend gemacht werden. In vielen Fällen ist der Anschlussinhaber aber selbst gar nicht der Täter, z.B. wenn der Internetanschluss von mehreren Personen genutzt werden kann. In diesem Fall schuldet der Anschlussinhaber auch keinen Schadensersatz.

Die geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten muss der Anschlussinhaber nur dann erstatten, wenn er als Täter oder Störer für die ihm vorgeworfene Rechtsverletzung haftet.

Dabei muss man aber berücksichtigen, dass es nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ausreicht, einfach zu behaupten, dass weitere Nutzer theoretisch die Möglichkeit hatten, den Internetanschluss des Anschlussinhabers zu benutzen, um einer Haftung zu entgehen. Was der Anschlussinhaber zur Vermeidung seiner Haftung genau vortragen muss, ist noch immer sehr umstritten und wird von den Gerichten zum Teil sehr unterschiedlich beurteilt.

Eine Verteidigung gegen die Abmahnung auf eigene Faust ist daher nicht empfehlenswert, weil hierzu die genaue Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung der deutschen Gerichte zum Thema Filesharing nötig ist.

Sofern die Haftung für die Urheberrechtsverletzung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann ist es oft möglich, die geforderten Beträge deutlich zu verringern.

So sollten Sie handeln wenn Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben:

- Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Es handelt sich nicht um Abzocke und das Ignorieren der Abmahnung kann ein kostspieliges Gerichtsverfahren zur Folge haben.

- Bleiben Sie ruhig und notieren Sie sich die in der Abmahnungen genannten Fristen.

- Wenden Sie sich innerhalb der Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung an einen Anwalt.

- Nehmen Sie nicht selbst Kontakt zu den Abmahnern auf.

- Zahlen Sie nicht ohne anwaltlichen Rat die geforderten Beträge und geben Sie auch nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab.

Wie ich Ihnen helfen kann, wenn auch Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung erhalten haben:

- Ich verfüge über mehrjährige Erfahrung mit der Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen.

- Ihr Fall wird von mir persönlich und umfassend betreut

- Eine bundesweite Vertretung ist problemlos möglich

Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung Ihres Falles kostenlos und unverbindlich.

Alternativ können Sie mir Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Im Falle einer Beauftragung vereinbare ich mit Ihnen ein faires Pauschalhonorar. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten entstehen.