Waldorf Frommer Abmahnung wegen "Gods of Egypt" - Ich helfe Ihnen bundesweit

Abmahnung Filesharing
27.06.2016190 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt schon seit Jahren für verschiedene Rechteinhaber die illegale Verbreitung von Filmen, Serienfolgen oder Musikwerken über sogenannte Tauschbörsen oder Filesharing Netzwerke ab. Auch die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft hat Waldorf Frommer mit der Verfolgung illegaler Tauschbörsenangebote ihrer Werke beauftragt.

Gegenstand aktueller Filesharing- Abmahnungen ist der Film "Gods of Egypt". Dabei handelt es sich um einen australisch-amerikanischen Actionfilm aus dem Jahr 2016 mit Gerald Butler.

Sind die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer berechtigt?

Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der abgemahnte Anschlussinhaber für das Tauschbörsenangebot haftet, kann immer nur im individuellen Einzelfall beurteilt werden.  Machen Sie daher keine Experimente und holen Sie fachkundigen Rat ein!

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte - wenn überhaupt - stets nur in modifizierter Form und nur nach individueller Beratung durch einen Anwalt abgegeben werden.

Der Schadensersatzanspruch kann nur gegenüber dem wirklichen Täter der Urheberrechtsverletzung geltend gemacht werden. In vielen Fällen ist der Anschlussinhaber aber selbst gar nicht der Täter, z.B. wenn der Internetanschluss von mehreren Personen genutzt werden kann. In diesem Fall schuldet der Anschlussinhaber auch keinen Schadensersatz.

Die geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten muss der Anschlussinhaber nur dann erstatten, wenn er als Täter oder Störer für die ihm vorgeworfene Rechtsverletzung haftet.

Dabei muss man aber berücksichtigen, dass es nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ausreicht, einfach zu behaupten, dass weitere Nutzer theoretisch die Möglichkeit hatten, den Internetanschluss des Anschlussinhabers zu benutzen, um einer Haftung zu entgehen. Was der Anschlussinhaber zur Vermeidung seiner Haftung genau vortragen muss, ist noch immer sehr umstritten und wird von den Gerichten zum Teil sehr unterschiedlich beurteilt.

Eine Verteidigung gegen die Abmahnung auf eigene Faust ist daher nicht empfehlenswert, weil hierzu die genaue Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung der deutschen Gerichte zum Thema Filesharing nötig ist.

Sofern die Haftung für die Urheberrechtsverletzung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann ist es oft möglich, die geforderten Beträge deutlich zu verringern.

So sollten Sie handeln wenn Sie eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben:

- Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Es handelt sich nicht um Abzocke und das Ignorieren der Abmahnung kann ein kostspieliges Gerichtsverfahren zur Folge haben.

- Bleiben Sie ruhig und notieren Sie sich die in der Abmahnungen genannten Fristen.

- Wenden Sie sich innerhalb der Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärun an einen Anwalt.

- Nehmen Sie nicht selbst Kontakt zu den Abmahnern auf.

- Zahlen Sie nicht ohne anwaltlichen Rat die geforderten Beträge und geben Sie auch nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab.

Wie ich Ihnen helfen kann, wenn auch Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung erhalten haben:

- Ich verfüge über mehrjährige Erfahrung mit der Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen.

- Ihr Fall wird von mir persönlich und umfassend betreut

- Eine bundesweite Vertretung ist problemlos möglich

Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung Ihres Falles kostenlos und unverbindlich.

Alternativ können Sie mir Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Im Falle einer Beauftragung vereinbare ich mit Ihnen ein faires Pauschalhonorar. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten entstehen.