Filesharing Abmahnung von Waldorf Frommer "Dirty Grandpa"

Abmahnung Filesharing
26.06.2016211 Mal gelesen
Weiterhin werden durch die Kanzlei Waldorf Frommer täglich zahlreiche Filesharing Abmahnungen an Anschlussinhaber versendet. Gegenstand dieser Abmahnungen ist aktuell unter anderem der Film Dirty Grandpa".

Der Film "Dirty Grandpa" ist eine US-amerikanischer Filmkomödie aus dem Jahr 2016, mit Zac Efron und Robert De Niro in den Hauptrollen. Er handelt von dem Rentner Dick Kelly, der nach dem Tod seiner Frau die Sau rauslassen will und sich mit seinem Enkel Jason auf den Weg nach Boca Raton macht.

Sind die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer berechtigt?

Die Kanzlei Waldorf Frommer geht in ihren Abmahnungen zunächst immer davon aus, dass der abgemahnte Anschlussinhaber selbst die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Es ist häufig so, dass die Rechtsverletzung an sich tatsächlich über den Internetanschluss des Abmahnungsempfängers erfolgt ist.

Das bedeutet aber keineswegs zwangsläufig, dass der Abgemahnte auch immer für die ihm vorgeworfene Rechtsverletzung haften muss. In vielen Fällen wird der Internetanschluss von weiteren Personen, wie z. B. Familienmitgliedern, Gästen, Mitbewohnern oder Mietern, mitbenutzt.

Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der abgemahnte Anschlussinhaber für das Tauschbörsenangebot haftet, kann immer nur im individuellen Einzelfall beurteilt werden. Daher ist anwaltlicher Rat hier sehr wichtig.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte - wenn überhaupt - stets nur in modifizierter Form und nur nach individueller Beratung durch einen Anwalt abgegeben werden.

Der Schadensersatzanspruch kann nur gegenüber dem wirklichen Täter der Urheberrechtsverletzung geltend gemacht werden. Wenn der abgemahnte Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung aber gar nicht selbst begangen hat, dann schuldet er auch keinen Schadensersatz.

Für die geforderten Rechtsverfolgungskosten muss der Anschlussinhaber nur aufkommen, wenn er als Täter oder Störer für die ihm vorgeworfene Rechtsverletzung haftet.

Dabei muss man aber berücksichtigen, dass es nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ausreicht, einfach zu behaupten, dass weitere Nutzer theoretisch die Möglichkeit hatten, den Internetanschluss des Anschlussinhabers zu benutzen, um einer Haftung zu entgehen. Was der Anschlussinhaber zur Vermeidung seiner Haftung genau vortragen muss, ist noch immer sehr umstritten und wird von den Gerichten zum Teil sehr unterschiedlich beurteilt.

Eine Verteidigung gegen die Abmahnung auf eigene Faust ist daher nicht empfehlenswert, weil die erfolgreiche Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen eine genaue Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung der deutschen Gerichte zu diesem Thema erfordert.

Sofern die Haftung für die Urheberrechtsverletzung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, ist es oft möglich, die geforderten Beträge deutlich zu verringern.

Wie ich Ihnen helfen kann, wenn auch Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung erhalten haben

  • Ich verfüge über mehrjährige Erfahrung mit der Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen.
  • Ihr Fall wird von mir persönlich und umfassend betreut.
  • Eine bundesweite Vertretung ist problemlos möglich.

Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung Ihres Falls kostenlos und unverbindlich. Alternativ können Sie mir Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Im Fall einer Beauftragung vereinbare ich mit Ihnen ein faires Pauschalhonorar. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten entstehen.