Abmahnung Flash durch Waldorf Frommer von Warner Bros Entertainment GmbH

Abmahnung Filesharing
21.06.2016216 Mal gelesen
Bleiben Sie ruhig und machen Sie keine Experimente im Internet! Unser Ziel ist, dass Sie nichts zahlen müssen, allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag! Die Münchener Abmahnkanzlei Waldorf Frommer verschickt sündhaft teure Abmahnungen für die beliebtesten US-Serien unter anderem auch für „The

Haben Sie eine Abmahnung Flash erhalten?

Bleiben Sie ruhig und machen Sie keine Experimente im Internet!

Unser Ziel ist, dass Sie nichts zahlen müssen, allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag!

Die Münchener Abmahnkanzlei Waldorf Frommer verschickt sündhaft teure Abmahnungen für die beliebtesten US-Serien unter anderem auch für "The Flash" von Warner Bros.

Auch wir haben unserer Kanzleisitz in München und kennen die Rechtssprechung Münchener Gerichte bestens.

Wir wollen Ihnen im nachfolgenden aufzeigen, wie wir Sie am besten im Falle einer solchen Abmahnung Flash verteidigen können.

Der Vorwurf

"illegales Tauschenbörsenangebot zu lasten unserer Mandantschaft"

Damit ist gemeint, dass Sie über Ihren Anschluss illegal ein geschütztes Werk der Mandantschaft von Waldorf Frommer, hier Warner Bros, gemäß § 19 a UrhG öffentlich zugänglich gemacht haben sollen.

Was wird mit einer Abmahnung Flash verlangt?

Mit einer Abmahnung The Flash verlangen Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, pauschalisierten Schadensersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrages von € 569,-.

Was können wir für Sie tun?

Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung schätzen wir mit Ihnen Ihre Erfolgsaussichten ein und besprechen mit Ihnen die wesentliche Taktik.

Wenn beispielsweise mehrere Personen zum Zeitpunkt des fraglichen Downloads Zugriff auf Ihren WLAN hatten oder Sie beispielsweise Gästen die Nutzung Ihres WLAN´s gestattet hatten, dann stehen die Chancen gut, dass man Sie im Idealfall mit einer 0-Zahlung an Waldorf Frommer verteidigen kann.

Der BGH verlangt hier sinngemäß in seiner immer wieder bestätigten Rechtssprechung aus den letzten Jahren, dass es eine ernsthafte Möglichkeit eines Alternativgeschehens zu der tatsächlichen Vermutung geben muss, dass Sie als Anschlussinhaber auch Täter dieser Urheberrechtsverletzung waren.

An diese Voraussetzung der ernsthaften Möglichkeit eines ernsthaften Alternativgeschehens stellt der BGH aber sehr strenge Anforderungen, so auch zuletzt in seinen Entscheidungen Tauschbörse I, II, III.

Aber genau diese Rechtssprechung und auch die Auffassung Münchener Gerichte hierzu kennen wir seit Jahren bestens und können Sie dementsprechend gut beraten.

Was sollten Sie bei einer Abmahnung Flash nicht tun?

-Nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer auf. Sie haben es hier mit Profis zu tun!

-Laden Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter. Sie wissen nicht, ob ein Spezialist für Filesharing diese Erklärung modifiziert hat und in vielen Fällen müssen Sie gar keine Unterlassungserklärung abgeben

-Unterschreiben Sie nicht blind die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung und zahlen Sie nicht ungeprüft den geforderten Betrag.

Was sollten Sie tun?

Notieren Sie die in der Regel sehr kurz gewählte Frist.

Forschen Sie in Ihrem Haushalt oder im Bekanntenkreis zu Vorbereitung einer kostenlosen Erstberatung nach, wer möglicherweise den fraglichen Download vorgenommen haben könnte.

Wenn Sie beispielsweise gar nicht oder nicht mehr in der Wohnung des abgemahnten Anschlusses wohnen oder verkehren und kommen mehrere Nutzer für diesen Download in Betracht, dann haften Sie unter Umständen bei Einhaltung weiterer Obliegenheiten weder als Täter, noch als Störer und müssen nichts unterschreiben oder zahlen.

Drohen noch weitere Abmahnungen?

Oftmals fragen wir unsere Mandanten, insbesondere, wenn sie wegen des Tausches einer Folge einer Serie abgemahnt wurden, ob sie sich sicher sind, dass sie wirklich nur diese eine Folge geladen haben, oder aber, ob man doch mehrere Folgen gesehen hat. Dann ist es wahrscheinlich, dass da noch etwas nachkommt. In diesen Fällen macht es erst Recht Sinn, dass man einen eigenen Anwalt beauftragt, weil ansonsten jede einzelne Abmahnung sehr teuer werden könnte. Mit uns kann man über die Bezahlung von zu erwartenden weiteren Abmahnungen der weiteren Folgen der geladenen Serie jederzeit sprechen. Rufen Sie uns an, dann vereinbaren wir mit Ihnen gerne ein faires Gesamtpaket, mit dem Sie und wir sehr gut leben können.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Leider eine klare Antwort: Nein

Lohnt sich überhaupt ein eigener Rechtsanwalt?

Aus dem oben Gesagtem lohnt sich der eigene Anwalt auf jeden Fall. Aber auch ganz generell sind wir jedenfalls in den vergangenen Jahren in fast allen Fällen in der Lage gewesen, den Zahlbetrag bei einer Filesharing-Abmahnung deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu beseitigen, so dass sich unsere Einschaltung auch wirtschaftlich gerechnet hat. Natürlich gibt es hierfür keine uneingeschränkte Garantie, denn jeder Fall ist anders. Aber genau das kann man seriös in einer ersten kostenlosen Einschätzung abklären.

Schicken Sie uns daher eine E-Mail: beratung@anwaltskanzlei-giese.de oder rufen Sie uns an 089/ 53 51 35

Christian Giese

Rechtsanwalt