Waldorf Frommer Abmahnung wegen "Homeland - Better Call Saul [Homeland - Verrat], TV-Folge

Abmahnung Filesharing
19.06.2016134 Mal gelesen
Homeland ist eine US-amerikanische Fernsehserie, die seit 2011 produziert wird und deren Rahmenhandlung in den sogenannten "Krieg gegen den Terror" eingebettet ist. Die Serie erhielt zahlreiche Auszeichnungen. Daher verwundert es nicht, dass Homeland auch in sogenannten Filesharing-Tauschbörsen häufig getauscht wird.

Aus diesem Grund mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment bereits seit längerer Zeit die illegale Verbreitung der Folgen dieser Serie über die bekannten Internet-Tauschbörsen (Filesharing- oder P2P Netzwerke) ab.

Der Inhaber des betroffenen Internetanschlusses wird als Adressat der Abmahnung innerhalb einer kurzen Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten aufgefordert.

Aus meiner täglichen Praxis mit der Bearbeitung solcher Abmahnungen weiß ich zu berichten, dass die abgemahnten Anschlussinhaber häufig aus allen Wolken fallen, wenn sie eine solche Waldorf Frommer Abmahnung in ihrem Briefkasten vorfinden. Denn der Urheberrechtsverstoß wird in vielen Fällen nicht vom Anschlussinhaber selbst sondern von anderen Personen begangen, die den Internetanschluss mit benutzen konnten wie Besucher, Familienmitgleder oder WG-Mitbewohner.

Sind die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer berechtigt?

Die Kanzlei Waldorf Frommer geht in ihren Abmahnungen zunächst immer davon aus, dass der abgemahnte Anschlussinhaber selbst die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Es ist häufig so, dass die Rechtsverletzung an sich tatsächlich über den Internetanschluss des Abmahnungsempfängers erfolgt ist.

Das bedeutet aber keineswegs zwangsläufig, dass der Abgemahnte auch immer für die ihm vorgeworfene Rechtsverletzung haften muss.

Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der abgemahnte Anschlussinhaber für das Tauschbörsenangebot haftet, kann immer nur im individuellen Einzelfall beurteilt werden. Daher ist anwaltlicher Rat hier sehr wichtig.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte - wenn überhaupt - stets nur in modifizierter Form und nur nach individueller Beratung durch einen Anwalt abgegeben werden.

Der Schadensersatzanspruch kann nur gegenüber dem wirklichen Täter der Urheberrechtsverletzung geltend gemacht werden.

Für die geforderten Rechtsverfolgungskosten muss der Anschlussinhaber nur aufkommen, wenn er als Täter oder Störer für die ihm vorgeworfene Rechtsverletzung haftet. Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haften Anschlussinhaber aber nicht, wenn volljährige Personen wie Familienmitglieder, Besucher oder Mitbewohner die Rechtsverletzung begangen haben.

Eine Verteidigung gegen die Abmahnung auf eigene Faust ist daher nicht empfehlenswert, weil die erfolgreiche Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen eine genaue Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung der deutschen Gerichte zu diesem Thema erfordert.

Sofern die Haftung für die Urheberrechtsverletzung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, ist es oft möglich, die geforderten Beträge deutlich zu verringern.

Wie ich Ihnen helfen kann, wenn auch Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung erhalten haben

  • Ich verfüge über mehrjährige Erfahrung mit der Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen.
  • Ihr Fall wird von mir persönlich und umfassend betreut.
  • Eine bundesweite Vertretung ist problemlos möglich.

Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung Ihres Falls kostenlos und unverbindlich. Alternativ können Sie mir Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Im Fall einer Beauftragung vereinbare ich mit Ihnen ein faires Pauschalhonorar. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten entstehen.