Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer i.A.v. Warner Bros. Entertainment GmbH wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Mad Max: Fury Road“

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer i.A.v. Warner Bros. Entertainment GmbH wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Mad Max: Fury Road“
24.04.2016225 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt die Verbreitung des Filmes „Mad Max: Fury Road“ über die Tauschbörse bittorrent ab. Die Gesamtforderung beziffert sie auf 915,00€.

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt die Verbreitung des Oscar-prämierten Filmes "Mad Max: Fury Road" über das Filesharing-Netzwerk bittorrent ab. Die Abmahnung enthält den Vorwurf eines Verstoßes gegen das Urheberrecht durch den Upload des Filmes. In dem Schreiben rügt die Kanzlei einen vermeintlichen Verstoß gegen §§16 und 19a UrhG. Diese regeln die Vervielfältigungs- und Vorführungsrechte des Urhebers. Die Kanzlei Waldorf Frommer veranschlagt 700€ Schadensersatz und 215€ als Aufwendungsersatz. Als Gesamtforderung ergibt sich somit die Summe von 915€.

Wer ist die Kanzlei Waldorf Frommer?

Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer sind keine Seltenheit. Die Kanzlei hat sich auf die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen spezialisiert und mahnt diese für u.a. für große Filmproduzenten wie die Warner Bros. Entertainment GmbH ab.

Wozu gibt es Abmahnungen?

Abmahnungen dienen dazu eine außergerichtliche Einigung in einem Rechtsstreit herbeizuführen. Abmahnungen sind teilweise gesetzlich vorgesehen und insbesondere im Urheberrecht ein weit verbreitetes Mittel um Rechtsverstöße zu ahnden. Sie sollten eine Abmahnung daher ernst nehmen und innerhalb der gesetzten Frist reagieren.

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten?

Sie müssen auf den Erhalt einer Abmahnung keinesfalls panisch reagieren. Wichtig ist, dass Sie sich vergewissern, ob die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung tatsächlich von Ihrem Internetanschluss ausgegangen ist. Anschließend sollten Sie sich überlegen, wie Sie auf die Abmahnung reagieren.

Unterlassungserklärung unterschreiben oder modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

Besonders wichtig ist, dass Sie die erhaltene Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterschreiben. So gelten abgebebene Unterlassungserklärungen unbeschränkt und sind lebenslang gültig. Sie sollten daher eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, mit der Sie angemessen auf die Abmahnung reagieren.

Das Internet bietet viele Muster zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Wir raten Ihnen jedoch entschieden von der Benutzung dieser Muster ab. So können Muster aus dem Internet dem Einzelfall nie gerecht werden. Sie führen daher häufig zu Missverständnissen und tragen wenig zur Verbesserung Ihrer rechtlichen Lage bei.

Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwaltes suchen!

Sie sollten sich einen spezialisierten Rechtsanwalt suchen, der Ihren Fall mit der nötigen Sorgfalt und Erfahrung behandelt. Eine umfassende Beratung hilft Ihnen die Details ihres Falls zu verstehen und gibt Ihnen Sicherheit für den weiteren Verlauf des Rechtsstreits.

Die Kanzlei Hämmerling und Von Leitner-Scharfenberg hat sich auf die Gebiete des Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht spezialisiert und kann Sie im Falle einer Abmahnung optimal beraten. Wir verfolgen aufmerksam die Rechtsprechung zu Filesharing und vertreten  seit Jahren Abgemahnte.  Wir haben daher die nötige Erfahrung, um Sie bestmöglich zu vertreten.

In einem kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen gerne eine erste Einschätzung des Falls geben und weitere Schritte besprechen.

 

Kontakt:

 

HÄMMERLING · VON LEITNER-SCHARFENBERG Rechtsanwälte in Partnerschaft

 

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Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de und

www.abmahnsoforthilfe.de oder www.abmahnung-hilfe.info