Abmahnung durch den IDO Verband wegen fehlendem Hinweis auf Online-Streitschlichtungsplattform

Abmahnung Filesharing
11.03.2016215 Mal gelesen
Erneut wurde mir eine Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Bearbeitung vorgelegt.

Nach den Angaben in der Abmahnung vertritt der Verband derzeit 1.800 Mitglieder darunter Online-Apotheken, Online-Warenhäuser, Online-Shops, IT-Dienstleister, Provider, sonstige Dienstleister, Verlage, Fabrikanten, Immobilienmakler, und Rechtsdienstleistungsunternehmen.

Unter anderem wird in der Abmahnung ein fehlender Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform (OS) gerügt.

Zum 9. Januar 2016 trat die EU-Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten in Kraft. Die Streitbeilegungsplattform ist unter https://webgate.ec.europa.eu/odr zu erreichen.

Link zur Online-Streitschlichtungsplattform ist für Händler verpflichtend

Jeder in der EU niedergelassene Unternehmer, der Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss auf seiner Internetseite oder in in dem eBay-oder Amazon Angebot einen leicht zugänglichen Link zu der Online-Streitschlichtungsplattform einfügen.

Es ist schon jetzt zu erwarten, dass es künftig zu Diskussionen darüber kommen wird, was unter dem Begriff "leicht zugänglich" zu verstehen ist. Online-Händler sollten also unbedingt darauf achten, dass der Link im Impressum sowie in den AGB enthalten ist.

Der IDO Verband verlangt vom Abmahnungsempfänger die Zahlung von 232,05 € sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Es kann nicht empfohlen werden, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese nachteilige Formulierungen enthält.

Daher sollte -wenn überhaupt- nur eine modifizierte Unterlassungserklärung nach anwaltlicher Beratung abgegeben werden.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen eines fehlenden Hinweises auf die Online-Streitschlichtungsplattform erhalten haben helfe ich Ihnen sehr gerne. Sie können mich für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung kontaktieren.