Abmahnung durch Firma blickwinkel, Dr. Torsten Schröer wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund Verwendung eines Bildes

Abmahnung durch Firma blickwinkel, Dr. Torsten Schröer wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund Verwendung eines Bildes
08.03.20161431 Mal gelesen
Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Firma blickwinkel, Dr. Tosten Schröer vor, in der unserer Mandantschaft eine Urheberrechtsverletzung wegen der Verwendung eines Blumenbildes auf ihrer Homepage vorgeworfen wird. Die Abmahnung wurde durch die Kanzlei Deubelli aus Landshut ausgesprochen.

In der Abmahnung wird angeführt, dass Dr. Thorsten Schröer Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Bildmaterial sei.

Es wird für diesen Fall richtigerweise darauf hingewiesen, dass bei Berechtigung der Abmahnung Herrn Dr. Thorsten Schröer Unterlassungsansprüche nach § 97 Abs 1 UrhG zustehen sowie Schadensersatzansprüche nach § 97 Abs. 2 UrhG.

Was wird in der Abmahnung konkret gefordert?

Von unserer Mandantschaft wird einerseits die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 930, 00 € verlangt. Hier sei die Anwendung der MFM Honorartabellen angezeigt, die für die Nutzung einen Betrag in Höhe von 465, 00 € vorsehen und ein Zuschlag in Höhe von 100 % wegen der fehlenden Urheberbenennung zu zahlen sei.

Die Anwaltskosten werden anhand eines Streitwertes in Höhe von 6000, 00 € unter Zugrundelegung einer 1,3 Geschäftsgebühr, also zu einem Betrag in Höhe von 546, 50 € gefordert.

Welche Möglichkeiten bestehen sich gegen die Abmahnung zu verteidigen?

Zunächst sollte geklärt werden, ob eine Urheberrechtsverletzung, also eine fremde unberechtigte Bildnutzung, überhaupt gegeben ist. Muss dies bejaht werden, sollte fachkundig eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden und überprüft werden, ob die geltend gemachten Beträge auch der Höhe nach berechtigt erscheinen. Dies ist häufig zweifelhaft.

Oft wird sich bei der Berechnung des Schadensersatzes auf die sog. MFM-Honorartabellen bezogen, bei denen es sich um Richtwerte aus der Fotowirtschaft handelt, die jedoch nicht in allen Konstellationen nach der Rechtsprechung Anwendung finden. Beispielsweise dürfte es als gängige Rechtsprechung zu bezeichnen sein, dass bei privaten Verwendern eine Anwendung nicht in Betracht kommt.

Auch die Abmahnkosten bedürfen einer genauen Betrachtung, da keinesfalls die angesetzten Gegenstandswerte stets richtig bemessen werden. So besagt beispielsweise das Gesetz, dass bei einer privaten Verwendung zu nicht gewerblichen Zwecken nur ein Streitwert für die Unterlassung in Höhe von 1000, 00 festgesetzt werden darf.

Grundsätzlich können in einer urheberrechtlichen Abmahnung auch vielfach formelle Fehler entdeckt werden, da das Gesetz zahlreiche Formvorschriften an die Inhalte einer urheberrechtlichen Abmahnung voraussetzt. Wir als auf das Urheberrecht spezialisierte Kanzlei finden diese möglichen Fehler und setzen diese zu Ihrem Vorteil selbstverständlich gerne um.

Was können wir für Sie tun?

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationenerhalten Sie auf unserer Hauptseite unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Gerne möchten wir Sie auch auf unsere neue Spezialseite zum Fotorecht und Medienrecht unter www.anwalt-bild.de hinweisen, auf der wir Ihnen zahlreiche Informationen rund um das Thema "Foto" und Urheberrechtsverletzungen im Internetrecht präsentieren.