Sasse & Partner – Abmahnung The Walking Dead - Staffel 6 - WVG Medien GmbH wegen Filesharing

Sasse & Partner – Abmahnung The Walking Dead - Staffel 6 - WVG Medien GmbH wegen Filesharing
25.02.2016191 Mal gelesen
Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner erhalten und wissen nicht, wie Sie sich nun richtig verhalten sollen? Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht Karsten Gulden, kennt diese Abmahnungen seit 2007 und kann Ihnen daher Tipps aus seiner Praxis heraus geben.

Aktuell wird der Titel The Walking Dead - Staffel 6 durch die Kanzlei Sasse & Partner für den Rechteinhaber WVG Medien GmbH abgemahnt. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinem Internet-Anschluss die Datei The Walking Dead - Staffel 6 illegal mittels einer Tauschbörse verbreitet worden sei.

Sasse & Partner fordern den Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und eine Schadenspauschale in Höhe von 800,00 € je Folge zu leisten.

Wie wir Ihnen helfen und wie eine Vertretung durch unsere Kanzlei aussieht, lesen Sie hier

Übersenden Sie uns bitte die Abmahnung über unser Kontaktformular, per E-Mail info@ggr-law.com, FAX 06131 2409522 oder ein Kopie davon per Post (gulden röttger | rechtsanwälte, Jean-Pierre-Jungels-Str. 10, 55126 Mainz) und teilen uns Ihre E-Mail Adresse mit.
Im Anschluss erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung sowie ein unverbindliches Angebot zu den Kosten einer Vertretung - auch am Wochenende.
Sie können uns natürlich auch zuvor gerne unter dieser Telefonnummer 06131 240950 anrufen.

Die Kanzlei gulden röttger | rechtsanwälte ist eine insbesondere auf das Urheberrecht spezialisierte Kanzlei, die mit Ihren Anwälten bereits seit 2007 in über 10.000 Fällen Abgemahnten geholfen hat. Erfahrungen und Erfahrungsberichte finden Sie auf

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Zunächst bewahren Sie bitte die Ruhe und lassen sich nicht zu überstürzten Handlungen verleiten. Unterschreiben Sie nicht direkt die beigefügte Unterlassungserklärung - an die Sie lebenslänglich gebunden sind - und zahlen Sie nicht ungeprüft die Forderung.

Im Rahmen einer Prüfung sollte zunächst ermittelt werden, ob der gemachte Vorwurf in der Form überhaupt zutrifft. Hierbei muss festgestellt werden, ob eine Täterhaftung oder Störerhaftung vorliegt. Wenn man beides nachweislich verneinen kann, werden wir die komplette Abmahnung zurückweisen. Im Laufe der Jahre hat sich eine unterschiedliche Rechtsprechung, insbesondere zu den Fragen Täterhaftung, Störerhaftung, Streitwerte, Anwaltsgebühren, Schadensersatz, Beweislast, etc. entwickelt. Daher kann man nicht pauschal alle Filesharing-Abmahnungen über einen Kamm scheren, sondern muss die individuellen Gegebenheiten jeden Falles berücksichtigen und mit der aktuellen Rechtsprechung abgleichen.

Wann bestehen für Sie gute Verteidigungschancen?

Es bestehen insbesondere dann gute Verteidigungschancen, wenn Ihr Anschluss von mehreren Personen verwendet wird. Dies ist bspw. im Familienverbund mit mehreren Erwachsenen, minderjährigen Kinder, WG / Wohngemeinschaften, Vermieter / Mieter, Mieter / Untermieter, Besuch von Bekannten und Verwandten, Airbnb, Mitarbeiter etc. der Fall.

Selbst wenn man die Datei The Walking Dead - Staffel 6 tatsächlich heruntergeladen, Dritte nicht ausreichend belehrt hat oder keine Nachweise für die Unschuld vorliegen, kann man die Forderungen aus der Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner in der Regel reduzieren. Wir können für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen und ggf. Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite führen. Zudem verhindern wir die Einleitung eines Gerichtsverfahrens, sofern dies gewollt ist.

Achtung vor der Abgabe einer falschen oder nicht ausreichenden Unterlassunsgerklärung

Wenn Sie eine falsche Unterlassungserklärung abgeben, kann die Gegenseite gegen Sie eine einstweilige Verfügung beantragen, die mit weiteren hohen Kosten für Sie verbunden wäre.

Wenn Sie Beratung in der Angelegenheit wünschen, können Sie sich gerne mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen.

Wie erreichen Sie uns?

  • Per Telefon unter 06131 - 240950
  • Per Email info@ggr-law.com
  • Über unser Kontaktformular
  • Per Fax unter 06131 - 2409522

  • Ruhe bewahren
  • Die Abmahnung nicht ignorieren, dies kann zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren (Kosten von mehreren tausend EUR) führen
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben
  • Die geforderte Schadenspauschale nicht ungeprüft bezahlen
  • Sie können uns die Abmahnung zu einer kostenfreien Ersteinschätzung übersenden. Wir geben Ihnen erste Tipps und unterbreiten Ihnen ein Vertretungsangebot

Was wir Ihnen bieten:

  • Erfahrung seit 2007 in dem Bereich Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in über 10.000 Fällen
  • Erfahrung aus mehreren tausend Fällen im Jahr
  • Spezialisierte und erfahrene Anwälte (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009; Master of Laws in Medienrecht seit 2006)
  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres Falls, gerne auch per E-Mail
  • Bundesweit tätige Kanzlei
  • Erfahrungsberichte von Mandanten
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  • Eigene IT-Abteilung (Prüfung und Auswertung der technischen Hintergründe)
  • Persönliche Termine in unseren Kanzleiräumen oder telefonisch 

Weitere Informationen zu dem Thema Abmahnungen wegen Filesharing bzw. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung finden Sie auf unserem umfangreichen Informationsportal:

www.die-abmahnung.info

Weitere Informationen zu der Kanzlei gulden röttger | rechtsanwälte finden Sie auf der Homepage:

https://ggr-law.com

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Pauschalangebot zur Vertretung in Ihrer Angelegenheit. Übersenden Sie uns einfach Ihren Fall an die genannte Adresse.

Urheberrecht . Markenrecht . Medienrecht . Persönlichkeitsrecht . Der gute Ruf des Unternehmens

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Sasse und Partner - Hilfe bei Abmahnung, Klage

Sie haben ein Schreiben der Kanzlei Sasse und Partner Rechtsanwälte aus Hamburg in Ihrem Briefkasten vorgefunden, in denen Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie eine Urheberechtsverletzung mittels eines sogenannten Filesharing-Systems / P2P-Tauschbörse über Ihren Anschluss begangen haben? Dann haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten.

Die Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg mahnen im Auftrag von diversen Rechteinhabern Urheberrechtsverletzungen über Internettauschbörsen ab. Grund für eine solche Abmahnung ist das unerlaubte Anbieten geschützter Filmwerke oder von TV-Serien in Tauschbörsen / P2P-Netzwerken (eMule, eDonkey, Bittorrent, etc.).

 

Am heutigen Morgen erreichte uns erfreuliche Post von der Kanzlei Sasse und Partner Rechtsanwälte aus Hamburg. In verschiedenen Filesharing-Verfahren wurde angekündigt, dass Zweifel aufgekommen seien, ob der der Mandantschaft zur Last gelegte Urheberrechtsverstoß noch mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden kann.