Waldorf Frommer – Abmahnung – US-Serie „Homeland“

Waldorf Frommer – Abmahnung – US-Serie „Homeland“
05.02.2016115 Mal gelesen
Der Vorwurf lautet in der Regel, dass Sie ein illegales Tauschbörsenangebot getätigt haben sollen. Man wirft Ihnen also vor, die Datei heruntergeladen und gleichzeitig wieder zum Tausch einer weltweiten Öffentlichkeit angeboten zu haben.

Haben Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten? Die Abmahnkanzlei verschickt massenhaft Abmahnungen u.a. auch im Auftrag der 20th Century Fox Entertainment GmbH Germany wegen des sogenannten Downloads/Uploads beliebter TV-Serien wie "Homeland".

Keine Panik! Bewahren Sie sich einen kühlen Kopf!

Wir zeigen Ihnen im Nachfolgenden, wie man Ihnen helfen kann.

Der Vorwurf lautet in der Regel, dass Sie ein illegales Tauschbörsenangebot getätigt haben sollen.

Man wirft Ihnen also vor, die Datei heruntergeladen und gleichzeitig wieder zum Tausch einer weltweiten Öffentlichkeit angeboten zu haben.

Darin besteht der Verstoß, also die Urheberrechtsverletzung.

In einer solchen Waldorf Frommer Abmahnung verlangen diese regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten.

Gleich vorneweg:

Bitte unterschreiben Sie nichts, bevor Sie mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht, also uns, gesprochen haben.

Wir werden dann im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung mit Ihnen besprechen, ob es Sinn macht, und wenn ja, wie es Sinn macht, sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren.

Vielfach wird berichtet dass der Anschlussinhaber automatisch für die Urheberrechtsverletzung beim illegalen Filesharing haften würde.

Ganz so ist es nicht.

Der BGH hat hier klare Regeln aufgestellt, die er mit seinen neusten Entscheidungen aus dem Jahre 2015, TauschbörseI,II,III letztlich bestätigt hat.

In jüngster Zeit hat nunmehr das OLG München diesen Kurs ebenfalls bestätigt.

All die oben zitierten höchstrichterlichen Entscheidungen ändern nichts daran, dass ein Anschlussinhaber nicht automatisch als Störer oder Täter haftet. Es gibt genügend Einzelfälle und Situationen, in denen jemand nicht haftet.

Notieren Sie sich die in der Regel sehr kurz gesetzte Frist und rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail: georg.schaefer@anwaltskanzei-giese.de


Georg Schäfer

Rechtsanwalt