Abmahnung durch die Kanzlei Sasse und Partner im Auftrag der WVG Medien GmbH wegen des illegalen Uploads von The Walking Dead Staffel 5, Folge 6

16.12.2015 138 Mal gelesen
Die Kanzlei Sasse und Partner vertritt die rechtlichen Interessen von der WVG Medien GmbH und mahnt im Zuge dessen den Upload der urheberrechtlich geschützten Folge 6 der The Walking Dead Staffel 5 ab. Der geforderte Vergleichsbetrag beläuft sich auf 800,00 EUR.

Der Vorwurf der Abmahnung lautet: Unberechtigter Upload von der "The Walking Dead" Staffel 5, Folge 6 auf einem sogenannten P2P-Netzwerk, einer Internettauschbörse. Die Datenermittlung, die von der Mandantin der Abmahnkanzlei in Auftrag gegeben wurde, ergebe den Internetanschluss des Abgemahnten als tatsächlichen Ausgangspunkt für das Bereitstellen des Werkes für andere Nutzer, so die Kanzlei Sasse und Partner. Als Betreiber des Internetanschlusses gelte gegen den Abgemahnten die Vermutung, dass dieser die Folge der US-amerikanischen Fernsehserie hochgeladen habe.

Der festgestellte Upload der Folge und das damit verbundene Angebot an alle anderen Nutzer des Portals zum Download, sei als Urheberrechtsverletzung anzusehen, da der Abgemahnte keine Einwilligung der Rechteinhaberin eingeholt habe. Eine solche Urheberrechtsverletzung begründe eine Reihe von Ansprüchen der WVG Medien GmbH, die die Kanzlei Sasse und Partner nun geltend machen möchte. Hierzu zählen:

  1. Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung binnen einer Frist
  2. Die Vernichtung der Datei vom Computer des Abgemahnten
  3. Schadensersatz nach der Lizenzanalogie, hier auf 600,00 EUR taxiert
  4. Aufwendungsersatz für die Rechtsverfolgungskosten (Auskunfts- und Anwaltskosten), hier insgesamt 971,34 EUR.

Allerdings bietet die Kanzlei Sasse und Partner die außergerichtliche Beendigung des Rechtsstreits gegen die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 800,00 EUR an.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner erhalten?

Im Bereich des Urheberrechts sind Abmahnungen ein übliches Mittel, um Rechtsverletzungen zu verfolgen und Schadensersatz zu fordern. Gerade bezüglich Filesharings begegnen uns Abmahnungen hinsichtlich Filmen oder Musik immer wieder. Zum Teil werden hierbei erhebliche Summen vom Abgemahnten gefordert, sodass eine Abmahnung den Empfänger leicht einschüchtern kann.

Dennoch gilt: Keine Panik, Sie haben einige Verteidigungsmöglichkeiten und diese sollten Sie nutzen. Denn häufig ist die vorgefertigte Unterlassungserklärung für Sie unvorteilhaft formuliert oder der geforderte Schadensersatz ist aus unserer Sicht zu hoch. Nutzen Sie die Ihnen gestellte Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und suchen einen Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Urheberrechts auf. Gerne könne Sie die Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling kontaktieren. Wir vertreten Abgemahnte bundesweit und bringen die nötige Erfahrung auf den Rechtsgebieten des Urheberrechts, Gewerblichen Rechtsschutzes, Wettbewerbsrechts sowie des Medien- und Presserechts.

Sollten Sie also Hilfe bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung benötigen, helfen wir Ihnen gerne. Sie können gerne mit und Kontakt aufnehmen, uns Ihre Abmahnung zusenden und ein kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen.

 

Kontakt:

 

SCHARFENBERG · HÄMMERLING Rechtsanwälte

 

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Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

 

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