Waldorf Frommer Abmahnung von 20th Century Fox und Warner Bros. in Streaming-Portal Popcorn Time

Waldorf Frommer Abmahnung von 20th Century Fox und Warner Bros. in Streaming-Portal Popcorn Time
14.12.2015154 Mal gelesen
Haben Sie eine Abmahnung für vermeintlich legales Streaming von Waldorf Frommer erhalten? Um es vorweg zunehmen, Streaming auf dem Portal Popcorn-Time ist illegal.

Haben Sie eine Abmahnung für vermeintlich legales Streaming von Waldorf Frommer erhalten? Um es vorweg zunehmen, Streaming auf dem Portal Popcorn-Time ist illegal.


Die Plattform Popcorn-Time vermittelt den Eindruck, ein Streaming-Portal zu sein. Das Streaming ist nach deutschem Recht bisher eine Grauzone, aber derzeit noch legal.


Im Übrigen wäre die Ermittlung Ihrer IP-Adresse während eines Streaming-Vorgangs nur mit einer Ausspähsoftware möglich.


Eine solche Ausspähsoftware ist selbstverständlich verboten.


Bei Popcorn Time verhält es sich anders. Popcorn Time arbeitet mit einem Tauschbörsenclient. Während Sie also vermeintlich streamen, stellen Sie das heruntergeladene Filmwerk z.B. Zu Lasten von Warner Bros. Entertainment GmbH Oder Twentieth Century Fox einer weltweiten Öffentlichkeit zum Tausch zur Verfügung und machen dies somit gemäß §19 a UrhG öffentlich zugänglich.


Hierfür werden Sie von Waldorf Frommer im Namen von Warner Bros. Entertainment GmbH und Twentieth Century Fox abgemahnt. In einer solchen Abmahnung wird man Ihnen in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abverlangen. Des Weiteren verlangen Waldorf Frommer in der Regel für Filmwerke der o.g. Gesellschaften einen Vergleichsbetrag von € 815,00 als Schadensersatz und Erstattung der bisherigen Anwaltskosten.


Nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer auf. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts. Suchen Sie sich den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht. Jeder Fall ist anders. Es ist immer der konkrete Einzelfall maßgeblich.


Es gibt viele Ansätze und Möglichkeiten, wie man Ihnen helfen kann.


Lassen Sie sich von uns helfen, schicken Sie uns eine E-Mail: georg.schaefer@anwaltskanzlei-giese.de oder rufen Sie uns an.


Georg Schäfer

Rechtsanwalt

Haben Sie eine Abmahnung für vermeintlich legales Streaming von Waldorf Frommer erhalten? Um es vorweg zunehmen, Streaming auf dem Portal Popcorn-Time ist illegal.

Die Plattform Popcorn-Time vermittelt den Eindruck, ein Streaming-Portal zu sein. Das Streaming ist nach deutschem Recht bisher eine Grauzone, aber derzeit noch legal.

Im Übrigen wäre die Ermittlung Ihrer IP-Adresse während eines Streaming-Vorgangs nur mit einer Ausspähsoftware möglich.

Eine solche Ausspähsoftware ist selbstverständlich verboten.

Bei Popcorn Time verhält es sich anders. Popcorn Time arbeitet mit einem Tauschbörsenclient. Während Sie also vermeintlich streamen, stellen Sie das heruntergeladene Filmwerk z.B. Zu Lasten von Warner Bros. Entertainment GmbH Oder Twentieth Century Fox einer weltweiten Öffentlichkeit zum Tausch zur Verfügung und machen dies somit gemäß §19 a UrhG öffentlich zugänglich.

Hierfür werden Sie von Waldorf Frommer im Namen von Warner Bros. Entertainment GmbH und Twentieth Century Fox abgemahnt. In einer solchen Abmahnung wird man Ihnen in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abverlangen. Des Weiteren verlangen Waldorf Frommer in der Regel für Filmwerke der o.g. Gesellschaften einen Vergleichsbetrag von € 815,00 als Schadensersatz und Erstattung der bisherigen Anwaltskosten.

Nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer auf. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts. Suchen Sie sich den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht. Jeder Fall ist anders. Es ist immer der konkrete Einzelfall maßgeblich.

Es gibt viele Ansätze und Möglichkeiten, wie man Ihnen helfen kann.

Lassen Sie sich von uns helfen, schicken Sie uns eine E-Mail: georg.schaefer@anwaltskanzlei-giese.de oder rufen Sie uns an.

Georg Schäfer
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