Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt Serienabmahnungen mit gleichlautendem Text. Die Abmahnanwälte werfen in diesen textbausteinartigen Massenschreiben den unerlaubten Upload urheberrechtlich geschützter Dateien über ein sog. Filesharing-Programm (Internettauschbörse) vor.
Im vorliegenden Schreiben wird dem Abgemahnten der Upload des Acton-Films "John Wick" mit Keanu Reeves aus dem Jahr 2014 vorgeworfen.
Rechtlich gerügt wird ein illegales öffentliches Zugänglichmachen gemäß § 19a UrhG sowie eine Vervielfältigung gemäß §16 UrhG, die ohne die Einwilligung der Rechteinhaberin unzulässig sei und deshalb sowohl einen Unterlassungs- als auch einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 815,00 EUR begründe.
Wie sollte ich auf eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer reagieren?
Grundsätzlich lässt sich zunächst einmal festhalten, dass eine Abmahnung auf dem Gebiet des Urheberrechts ein durchaus legitimes Mittel darstellt, um Rechtsverletzungen zu verfolgen. Es handelt sich bei der Abmahnung also nicht um Abzocke oder einen Betrugsversuch. Deshalb sollte eine Abmahnung auch ernst genommen werden. Wenn Sie den Ihnen vorgeworfenen Verstoß nicht begangen haben, trifft Sie dennoch eine Auskunftspflicht. Einen Abmahnung kann deshalb nicht leichtfertig abgetan werden.
Nichtsdestotrotz ist Ihre Lage auch nicht aussichtslos, Sie müssen keineswegs die beigefügte Unterlassungserklärung sofort unterzeichnen und den geforderten Betrag zahlen. Vielmehr bietet sich Ihnen hier die Möglichkeit, mithilfe einer kompetenten Rechtsberatung, sich erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen.
Hierzu können Sie gerne die Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling kontaktieren, uns Ihre Abmahnung zusenden und ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren.
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