Waldorf Frommer Abmahnung im Auftrag der Universum Film GmbH für die neuesten Kinofilme in Höhe von € 815,-

Waldorf Frommer Abmahnung im Auftrag der Universum Film GmbH für die neuesten Kinofilme in Höhe von € 815,-
04.12.2015123 Mal gelesen
Haben Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer bekommen? Der Vorwurf lautet: Illegales Tauschbörsenangebot zu Lasten unserer Mandantschaft. Zahlen Sie nichts und nehmen Sie keinen Kontakt mit Waldorf Frommer Rechtsanwälte auf!

Haben Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer bekommen? Der Vorwurf lautet: Illegales Tauschbörsenangebot zu Lasten unserer Mandantschaft.

Zahlen Sie nichts und nehmen Sie keinen Kontakt mit Waldorf Frommer Rechtsanwälte auf. Eine solche Waldorf Frommer Abmahnung ist je nach Einzelfall immer angreifbar.

Was will Waldorf Frommer mit einer Abmahnung von Ihnen?

Waldorf Frommer verschicken im Namen der Universum Film GmbH Tausende von Abmahnungen wegen der vermeintlichen Verletzung deren Urheberrechte durch den Anschlussinhaber und Empfänger dieser Abmahnungen. In diesen Abmahnungen verlangen sie regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, pauschalisiertem Schadensersatz und Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrages von € 815,00.


Muss man immer zahlen?

Klare Antwort, nein!

Gehen Sie in sich und überlegen Sie, was Sie zum fraglichen Zeitpunkt des Downloads gemacht haben.

Wie viele Personen haben in Ihrem Haushalt, WG, Pension, Hotel oder sonstige Einrichtung Zugriff auf Ihren W-LAN Anschluss? Können Sie sich erinnern, ob Sie den Download vorgenommen haben?

Wenn all diese Fragen geklärt sind, kann man Sie sehr gut vertreten.

Eine Verteidigung durch uns zielt regelmäßig auf eine 0-Zahlung an Waldorf Frommer ab, zumindest aber versuchen wir eine deutliche Reduzierung des Schadensersatzanspruchs zu erzielen.


Muss ich immer unterschreiben?

Klare Antwort, nein!

Wenn Sie sicher sind, dass Sie selbst den Download nicht vorgenommen haben, müssen Sie auch keine Unterlassungserklärung abgeben.

Hier wird sehr viel im Netz berichtet, was nicht wirklich immer richtig ist.

Verlassen Sie sich hier besser auf einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht und lassen Sie sich beraten.

Das Filesharing ist kein alltägliches Rechtsgebiet. Hier braucht es Experten.

Schicken Sie uns eine E-Mail: georg.schaefer@anwaltskanzlei-giese.de oder rufen Sie uns an.


Georg Schäfer

Rechtsanwalt