Daniel Sebastian mahnt das Musikwerk „Lost Frequencies - Are you with me “ ab

Daniel Sebastian mahnt das Musikwerk „Lost Frequencies - Are you with me “ ab
01.12.2015146 Mal gelesen
Aktuell versendet die in Berlin ansässige Kanzlei Daniel Sebastian Abmahnungen im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen der angeblichen Verletzung von Urheberrechten an dem Musikwerk Lost Frequencies – Are you with me.

Das Musikstück sei angeblich über eine Tauschbörse an eine unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. In der Abmahnung werden Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche geltend gemacht, sowie ein Vergleich in Höhe von 600,00 EUR angeboten. Außerdem wird der Abgemahnte aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Unser Rat: Unterschreiben Sie diese nicht!

Was ist stattdessen zu tun?

Verfallen Sie nicht in Panik, bewahren Sie Ruhe. Achten Sie bitte auf die gesetzten Fristen. Sollten die abmahnenden Rechtsanwälte tatsächlich ihre Drohung wahr machen und nach Ablauf der gesetzten Frist vor Gericht ziehen, kann es schnell teuer werden. Diese unnötigen Kosten können vermieden werden.

1.) Unterlassungserklärung

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Zunächst sollte geprüft werden, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Von Einzelfall zu Einzelfall sollte dies immer überprüft werden. Insbesondere in sogenannten Drittbeteiligungsfällen, also in Fallgestaltungen in denen nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern Familienmitglieder, Mitbewohner, Arbeitnehmer, Besucher etc. die Rechtsverletzung begangenen haben, stellt sich die Frage, ob die Unterlassungserklärung überhaupt geschuldet ist. Ist dies zu verneinen, sind auch die mit der Abmahnung geltend gemachten Zahlungsansprüche gegenüber dem Anschlussinhaber nicht durchsetzbar.

Geben Sie auf keinen Fall die von der Kanzlei Daniel Sebastian vorgefertigte Unterlassungserklärung ab. Sollte die Unterlassungserklärung geschuldet sein, empfehlen wir eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um einem kostspieligen Verfahren aus dem Weg zu gehen. Wir raten in jedem Fall zur Vorsicht bei der Abgabe der beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Ohne anwaltlichen Rat sollte Sie diese auf keinen Fall unterschreiben.

2.) Zahlen?

Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüchen greift die am 09.10.2013 neu in Kraft getretene Vorschrift des § 97a Abs. 3 UrhG. Danach ist es der Kanzlei Daniel Sebastian nicht mehr erlaubt, für den Unterlassungsanspruch einen höheren Gegenstandswert als 1.000,00 EUR anzusetzen. Die Gebühren des Anwalts errechnen sich aus dem sogenannten Gegenstandswert. Vor Inkrafttreten der Vorschrift hat die Kanzlei Daniel Sebastian hier Gegenstandswerte von 10.000,00 EUR angesetzt. Aus dem Gegenstandswert aus dem Unterlassungsanspruch und den Gegenstandswert aus dem Schadensersatzanspruch addiert sich eine Summe von insgesamt 1.045,40 EUR. Dies mag zwar grundsätzlich zulässig sein. Voraussetzung ist jedoch zum einen, dass der Schadensersatz überhaupt geschuldet ist und für diesen Fall, dass dieser in dieser Höhe geschuldet ist.

Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche nämlich eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht insbesondere dann nicht vor, wenn der Anschlussinhaber selbst die Rechtsverletzung nicht begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein. Jedenfalls das OLG Köln ist der Auffassung, dass eine Pauschalierung des Schadensersatzes ohne Kenntnis weiterer Fakten, insbesondere den Zeitraum, den das Werk über das Peer-to-Peer-Netzwerk zur Verfügung gestellt worden ist, nicht möglich sei.

Was können wir für Sie tun?

?Kostenfreie Ersteinschätzung

Nutzen Sie unseren Service der garantiert kostenfreien Ersteinschätzung. Wir beantworten Ihre Fragen individuell und geben Ihnen einer erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls. Im Anschluss können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen.

?Wir setzen uns für Ihr Recht ein

Seit 2007 Mandanten beraten und vertreten wir Mandanten, die wegen Filesharing abgemahnt worden sind. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte im Umgang mit der Kanzlei Daniel Sebastian. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur ihre rechtlichen sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts.

?Vertretung zu fairen Pauschalpreisen

Bereits im kostenfreien Erstgesprächs informieren wir Sie transparent über die hier anfallenden Kosten. Bei Verbraucher-Massenabmahnungen (Abmahnung wegen File-Sharing, Abmahnung wegen unberechtigter Bildnutzung auf privater Seite) vertreten wir Sie zu fairen Pauschalpreisen, die je nach Forderung der Abmahnung zwischen 178,50 EUR und 249,90 EUR inkl. Mehrwertsteuer liegen. Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwaltes mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 15,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns gerne ansprechen.

Mehr Informationen zu einer Abmahnung von Daniel Sebastian finden Sie hier.

Mehr Informationen rund zu einer Abmahnung wegen Filesharing erhalten Sie hier.

Haben Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei  Daniel Sebastian für DigiRights Administration GmbH wegen des Muikwerks Lost Frequencies - Are you with me erhalten?

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung von Daniel Sebastian oder einem gerichtlichen Verfahren wegen Filesharings konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden - wir beraten und vertreten seit Jahren Mandanten aus ganz Deutschland in diesen Angelegenheiten.

  • Wir geben eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.
  • Wir rufen Sie gerne zurück - wir rufen dann an, wenn Sie Zeit haben.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind auf Anfrage aber ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.
  • Wir geben Ihnen eine Abschätzung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.

Unsere S.O.S. Hotline 030 206436810 24h erreichbar, bundesweit