Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt i.A. der Corbis GmbH wegen der unerlaubten Verwendung geschützten Bildmaterials und dessen Vervielfältigung ab

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt i.A. der Corbis GmbH wegen der unerlaubten Verwendung geschützten Bildmaterials und dessen Vervielfältigung ab
27.11.2015154 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Corbis GmbH wegen der unlizenzierten Vervielfältigung und dem öffentlichen Zugänglichmachen geschützten Bildmaterials im Internet ab. Auskunfts- und Unterlassungsansprüche sollen geltend gemacht werden.

Abmahnungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer tauchen häufig im Zusammenhang mit Filesharing und der Rüge des Illegalen Uploads von Film- oder Tonmaterial auf.

In der uns vorliegenden Abmahnung moniert die Kanzlei Waldorf Frommer allerdings die Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Bildmaterials auf der Internetseite des Abgemahnten ohne Einwilligung des Urhebers. Die Rechte am veröffentlichten Bildmaterial stehen, den Ausführungen zufolge, der Corbis GmbH zu.

Das beschriebene Bildmaterial stelle ein sogenanntes Lichtbildwerk im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG dar und sei somit urheberrechtlich geschützt. Die Corbis GmbH sei die alleinige Rechteinhaberin. Jede Veröffentlichung oder Vervielfältigung hätte deren Zustimmung bzw. den Abschluss eines Lizenzvertrags erfordert. Im Hochladen auf die Internetseite des Abgemahnten werden Verstöße gegen §§16 und 19a UrhG gesehen

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer und Unterlassungserklärung innerhalb einer bestimmten Frist.

Darüber hinaus bereitet die Kanzlei einen Schadenersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG vor. Hierzu wird der Abgemahnte aufgefordert Auskunft zu erteilen, in welchem Umfang, seit wann und auf welchen weiteren Seiten, Portalen oder Medien er das Bildmaterial verwendet habe. Für diesen Zweck sendet die Kanzlei Waldorf Frommer ebenfalls eine Vordruck mit, den der Abgemahnte zum Beantworten der Fragen ausfüllen kann. Auf Grundlage der belegten Auskünfte möchte die Kanzlei dann den Schadensersatzanspruch errechnen.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten, gilt zunächst: Bleiben Sie ruhig und handeln Sie nicht überstürzt. Jedoch sollten Sie eine Abmahnung auch nicht ignorieren und die angegebene Frist nicht verstreichen lassen. Dies kann zu einem gerichtlichen Verfahren führen, das weitere Kosten mit sich bringt. Schalten Sie deshalb rechtzeitig anwaltliche Hilfe ein und lassen Sie sich über Ihre Verteidigungsmöglichkeiten beraten.

Die Rechtsanwälte Scharfenberg & Hämmerling vertreten bundesweit die Abgemahnten wegen Verstößen gegen das Urheberrecht

Aufgrund unserer Erfahrung diesem Gebiet können wir mit Ihnen eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Sie können uns Ihre Abmahnung einfach übersenden. Wir werden Sie umgehend zurückrufen und im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs Ihren Fall für Sie vorläufig einschätzen.


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