Notruf Abmahnung: Better Call Saul (Homeland) im Fokus neuer Waldorf Frommer-Abmahnschreiben

Notruf Abmahnung: Better Call Saul (Homeland) im Fokus neuer Waldorf Frommer-Abmahnschreiben
23.11.2015295 Mal gelesen
"Better Call Saul (Homeland)" ist derzeit im Fokus etlicher Abmahnschreiben der berühmten Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer. Beschuldigt werden Internet-Anschlussinhaber, die Teile der Fernsehserie illegal der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben.

Better Call Saul ist eine Fernsehserie, die ein Ableger der Serie Breaking Bad ist. Die Ausstrahlung begann am 8. Februar 2015. Im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wird den Abgemahnten nun vorgeworfen, besagte Datei ohne Einwilligung des Rechteinhabers auf einer Filesharing-Plattform der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt zu haben. Waldorf Frommer fordert daher die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 519,50 Euro. Außerdem liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die innerhalb einer knapp bemessenen Frist unterschrieben und an Waldorf Frommer zurückgeschickt werden soll.

Unsere dringende Empfehlung an Sie: Wenn auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben, nehmen Sie diese Ernst, aber handeln Sie nicht voreilig!

Vor allem hinsichtlich der vorformulierten Unterlassungserklärung ist äußerste Vorsicht geboten. Häufig ist diese zu weit gefasst, so dass lebenslange und kostspielige Verpflichtungen für Sie entstehen können.

Bitte beachten Sie: Lassen Sie auf keinen Fall die von Waldorf Frommer gesetzte Frist verstreichen, da im Falle des Untätigbleibens das Risiko eines aufwendigen und teuren gerichtlichen Prozesses besteht! Nehmen Sie unverzüglich juristische Hilfe in Anspruch!

Waldorf Frommer-Abmahnungen richten sich in aller Regel gegen den Inhaber jenes Internetanschlusses, über den die geschützte Datei öffentlich gemacht wurde. In der Vergangenheit hat sich aber gezeigt, dass die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung zwar meist vom Internetanschluss des Abgemahnten erfolgt ist, aber häufig ein sogenannter Dritter verantwortlich war. Die Rechtsprechung unterscheidet dementsprechend ganz klar zwischen zwischen Täter- und Störerhaftung. Immer dann, wenn Ihr Internetanschluss auch von anderen Personen mitbenutzt wird, bestehen in der Regel gute Verteidigungschancen für Sie!

Aber selbst, wenn Sie den abgemahnten Verstoß tatsächlich selbst begangen haben, heißt das nicht, dass Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen sollten oder den Pauschalbetrag in dieser Höhe tatsächlich zu zahlen haben.

Was kann unsere Kanzlei für Sie tun?

Wir werden für Sie überprüfen, ob die Abmahnung gegen Sie tatsächlich berechtigt ist und ob Sie für den Vorwurf persönlich verantwortlich sind. Falls ja werden wir versuchen, die Forderungen der Abmahnung für Sie zu minimieren!

Unsere Kanzlei ist rund um die Uhr für Sie da - auch am Wochenende und an den Feiertagen.

Ihre Direktdurchwahl bei Waldorf Frommer-Abmahnungen: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

office@jusdirekt.com - www.JusDirekt.com

Unter http://www.waldorf-frommer-abmahnhilfe.de/ finden Sie viele nützliche Tipps und Tricks zu Waldorf Frommer Abmahnungen!

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.