Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mahnt für die Dallas Buyers Club LLC wegen des illegalen Uploads des gleichnamigen Filmwerks ab

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mahnt für die Dallas Buyers Club LLC wegen des illegalen Uploads des gleichnamigen Filmwerks ab
23.11.2015126 Mal gelesen
Im Auftrag der Dallas Buyers Club LLC mahnt die Rechtsanwaltsgesellschaft MBH Fareds wegen eines Illegalen Tauschbörsenangebots auf der Plattform „µTorrent“ ab. Die Urheberrechtsverletzung sei vom Internetanschluss des Abgemahnten begangen worden. Geforderter Betrag: 980,00 EUR.

In der vorliegenden Abmahnung gehen die Rechtsanwälte der Abmahnkanzlei zunächst auf die Eintragung des Filmwerks beim United States Copy Right Office unter der Nummer PA1-873-195 ein. Zudem wird auf das hieraus resultierende Recht der Dallas Buyers Club LLC als Produzentin des Filmwerks hingewiesen, ein öffentliches Zugänglichmachen gemäß §19a UrhG zu verbieten und gegebenenfalls rechtlich verfolgen zu lassen.

Weiter heißt es, der Abgemahnte habe gegen eben jenes Verbot des öffentlichen Zugänglichmachens verstoßen, indem er auf einer sogenannten Filesharing-Plattform das vielfach ausgezeichnete Filmwerk mit Matthew McConaughey und Jared Leto in den Hauptrollen anderen Nutzer zum Download angeboten habe. Den Internetanschluss des Abgemahnten habe ein von der Dallas Buyers Club LLC beauftragtes Unternehmen mittels einer Anti-Piracy-Software ermittelt. Da Upload auf einen sogenannten P2P-Netzwerk grundsätzlich ohne die Einwilligung des Rechtsinhabers geschieht, verstoße es gegen §19a UhrG.

 Der Abgemahnte wird daher aufgefordert, zum einen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie das Filmwerk von der Plattform zu entfernen und zum anderen Schadens- und Aufwendungsersatz zu leisten. Diesen setzt die Kanzlei auf zusammengerechnet 1.465,00 EUR an, bietet aber ein sogenanntes "Vergleichsangebot" im Sinne einer außergerichtlichen Einigung in Höhe von 980,00 EUR an, sollte der Abgemahnte die Unterlassungserklärung rechtzeitig abgeben.

Haben auch Sie eine Filesharing-Abmahnung mit hoher Schadensersatzforderung erhalten?

In keinem Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren. Dies kann zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gegen Sie führen, das wiederum mit weiteren Kosten für Sie verbunden ist. Einfach die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen und den geforderten "Vergleichsbetrag" zahlen? Nein. Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass die beigefügten Unterlassungserklärungen oft zu weitreichend formuliert und der geforderte Betrag zu hoch ist.

Fast immer konnten wir in der Vergangenheit Schwachstellen der Abmahnung aufdecken und auf diese Weise für unsere Mandaten zu deutlich besseren Ergebnissen gelangen. Kontaktieren Sie die Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling. Wir helfen Ihnen gerne! Nutzen Sie unser Angebot eines kostenlosen Erstgesprächs und lassen sich Ihre persönlichen Erfolgschancen einschätzen.

 

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