Haben Sie eine Waldorf Frommer Abmahnung erhalten? Keine Panik. Machen Sie keine unüberlegten Schnellschüsse.
Muss ich bei einer Waldorf Frommer Abmahnung immer zahlen?
Nein! Jeder Fall ist anders. Auch eine Waldorf Frommer Abmahnung ist nicht in Stein gemeißelt.
Waldorf Frommer Rechtsanwälte verlangen in der Regel in ihrer Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie einen Vergleichsbetrag von € 815,00, der sich aus einem pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von € 600,00 und Anwaltskosten in Höhe von € 215,00 zusammensetzt.
Maßgeblich ist der Einzelfall!
Gehen Sie in sich und überlegen Sie, wer zum fraglichen Zeitpunkt des Ihnen vorgehaltenen Tauschs Zugriff auf Ihren W-Lan hatte. Der Anschlussinhaber haftet nicht automatisch für eine von seinem Anschluss begangene Urheberrechtsverletzung. Hier gilt es dringend fachkundigen Rat eines auf Urheberrecht spezialisierten Anwaltes einzuholen.
Was sollten Sie tun.
Notieren Sie die in der Regel sehr kurz gewählte Frist
Unterschreiben Sie nichts
Zahlen Sie nichts
Laden Sie nicht aus dem Internet eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung herunter
Suche Sie den Rat eines fachkundigen Anwaltes für Urheberrecht
Filesharing ist ein Thema, dass ausgesprochen speziell und im Wesentlichen anhand von BGH-Entscheidungen beurteilt wird.
Sie können nicht damit rechnen, dass Sie genau den richtigen Rat aus dem Internet für das Spezialgebiet erhalten.
Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail: georg.schaefer@anwaltskanzlei-giese.de
wir haben jeden Tag mit Waldorf Frommer Rechtsanwälten zu tun.
Georg Schäfer
Rechtsanwalt