Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Magic Mike“

Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Magic Mike“
14.11.2015169 Mal gelesen
Derzeit verschicken die Anwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Magic Mike“.

"Magic Mike" ist ein US-amerikanisches Filmdrama, welches lose auf den Erlebnissen des Hauptdarstellers Channing Tatum, der im Alter von 20 Jahren als Stripper arbeitete, basiert.

Die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) verlangt von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 815,00 Euro. Dieser Betrag teilt sich in eine Schadensersatzsumme in Höhe von 600,00 Euro und die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro auf.

Was wird dem Betroffenen vorgeworfen?

Laut dem Abmahnschreiben soll der Anschlussinhaber innerhalb eines Filesharing-Netzwerks den anderen Nutzern den betroffenen Film zur Verfügung gestellt haben. Viele der Abgemahnten konnten sich diesen Vorwurf nicht erklären. Bei solchen Tauschbörsen ist jedoch zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen automatisch die auf dem eigenen Rechner befindlichen Dateien zum Download angeboten werden. Dadurch wird das Werk weltweit öffentlich zugänglich gemacht ohne die erforderliche Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers.

Ruhe bewahren!

Nach Erhalt eines Abmahnschreibens gilt es Ruhe zu bewahren und keine unüberlegten und übereilten Handlungen zu begehen. Eine vorschnelle Zahlung führt dazu, dass Ihr Verteidiger nicht mehr über die Höhe des geforderten Betrages verhandeln kann, da dies im Nachhinein nicht mehr möglich ist.

Wir raten Ihnen daher innerhalb der Frist einen im Urheber- und Internetrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser wird die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie von Ihrem Anwalt abändern lassen, sodass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben beschränkt. Muster einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung sind auch im Internet zu finden. Diese sollten jedoch nicht verwendet werden, da sie häufig von juristischen Laien verfasst wurden und daher fehlerhaft sein können. Wenn die Unterlassungserklärung Ungenauigkeiten enthält, führt dies dazu, dass sie vor Gericht völlig wertlos ist.

Das Team von Abmahnhelfer verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandanten, die eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben. Wenn auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der widerrechtlichen Verwertung des Films "Magic Mike" erhalten haben, nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 030 965 35 855.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!