Fareds – Abmahnung The Cobbler - Cobbler Nevaba LLG wegen Filesharing

Fareds – Abmahnung The Cobbler - Cobbler Nevaba LLG wegen Filesharing
13.11.2015174 Mal gelesen
Fareds fordern den Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und eine Schadenspauschale in Höhe von 980,00 € zu leisten.

Aktuell wird der Titel The Cobbler durch die Kanzlei Fareds für den Rechteinhaber Cobbler Nevaba LLG abgemahnt. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinem Internet-Anschluss die Datei The Cobbler illegal mittels einer Tauschbörse verbreitet worden sei.

Fareds fordern den Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und eine Schadenspauschale in Höhe von 980,00 € zu leisten.

Wie wir Ihnen helfen und wie eine Vertretung durch unsere Kanzlei aussieht, lesen Sie hier

Abmahnung von Fareds - was tun?

Übersenden Sie uns bitte die Abmahnung über unser Kontaktformular, per E-Mail info@ggr-law.com, FAX 06131 2409522 oder ein Kopie davon per Post (gulden röttger | rechtsanwälte, Jean-Pierre-Jungels-Str. 10, 55126 Mainz) und teilen uns Ihre E-Mail Adresse mit.
Im Anschluss erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung sowie ein unverbindliches Angebot zu den Kosten einer Vertretung - auch am Wochenende.
Sie können uns natürlich auch zuvor gerne unter dieser Telefonnummer 06131 240950 anrufen.

Wir helfen Ihnen bei dieser Abmahnung von Fareds!

Die Kanzlei gulden röttger | rechtsanwälte ist eine insbesondere auf das Urheberrecht spezialisierte Kanzlei, die mit Ihren Anwälten bereits seit 2007 in über 11.000 Fällen Abgemahnten geholfen hat. Erfahrungen und Erfahrungsberichte finden Sie auf

  • Bewertungen von gulden röttger | rechtsanwälte auf Anwalt.de 
  • Bewertungen von gulden röttger | rechtsanwälte auf Google Maps

Was tun, wenn man eine solche Abmahnung wegen Filesharing durch die Kanzlei Fareds erhalten hat?

Zunächst bewahren Sie bitte die Ruhe und lassen sich nicht zu überstürzten Handlungen verleiten. Unterschreiben Sie nicht direkt die beigefügte Unterlassungserklärung - an die Sie lebenslänglich gebunden sind - und zahlen Sie nicht ungeprüft die Forderung.

Im Rahmen einer Prüfung sollte zunächst ermittelt werden, ob der gemachte Vorwurf in der Form überhaupt zutrifft. Hierbei muss festgestellt werden, ob eine Täterhaftung oder Störerhaftung vorliegt. Wenn man beides nachweislich verneinen kann, werden wir die komplette Abmahnung zurückweisen. Im Laufe der Jahre hat sich eine unterschiedliche Rechtsprechung, insbesondere zu den Fragen Täterhaftung, Störerhaftung, Streitwerte, Anwaltsgebühren, Schadensersatz, Beweislast, etc. entwickelt. Daher kann man nicht pauschal alle Filesharing-Abmahnungen über einen Kamm scheren, sondern muss die individuellen Gegebenheiten jeden Falles berücksichtigen und mit der aktuellen Rechtsprechung abgleichen.

Wann bestehen für Sie gute Verteidigungschancen?

Es bestehen insbesondere dann gute Verteidigungschancen, wenn Ihr Anschluss von mehreren Personen verwendet wird. Dies ist bspw. im Familienverbund mit mehreren Erwachsenen, minderjährigen Kinder, WG / Wohngemeinschaften, Vermieter / Mieter, Mieter / Untermieter, Besuch von Bekannten und Verwandten, Airbnb, Mitarbeiter etc. der Fall.

Selbst wenn man die Datei The Cobbler tatsächlich heruntergeladen, Dritte nicht ausreichend belehrt hat oder keine Nachweise für die Unschuld vorliegen, kann man die Forderungen aus der Abmahnung der Kanzlei Fareds in der Regel reduzieren. Wir können für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen und ggf. Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite führen. Zudem verhindern wir die Einleitung eines Gerichtsverfahrens, sofern dies gewollt ist.

Achtung vor der Abgabe einer falschen oder nicht ausreichenden Unterlassunsgerklärung

Wenn Sie eine falsche Unterlassungserklärung abgeben, kann die Gegenseite gegen Sie eine einstweilige Verfügung beantragen, die mit weiteren hohen Kosten für Sie verbunden wäre.

Wenn Sie Beratung in der Angelegenheit wünschen, können Sie sich gerne mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen.

Wie erreichen Sie uns?

  • Per Telefon unter 06131 - 240950
  • Per Email info@ggr-law.com
  • Über unser Kontaktformular
  • Per Fax unter 06131 - 2409522

Worauf ist zu achten bei einer Abmahnung der Kanzlei Fareds

  • Ruhe bewahren
  • Die Abmahnung nicht ignorieren, dies kann zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren (Kosten von mehreren tausend EUR) führen
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben
  • Die geforderte Schadenspauschale nicht ungeprüft bezahlen
  • Sie können uns die Abmahnung zu einer kostenfreien Ersteinschätzung übersenden. Wir geben Ihnen erste Tipps und unterbreiten Ihnen ein Vertretungsangebot

Was wir Ihnen bieten:

  • Erfahrung seit 2007 in dem Bereich Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in über 11.000 Fällen
  • Erfahrung aus mehreren tausend Fällen im Jahr
  • Spezialisierte und erfahrene Anwälte (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009; Master of Laws in Medienrecht seit 2006)
  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres Falls, gerne auch per E-Mail
  • Bundesweit tätige Kanzlei
  • Erfahrungsberichte von Mandanten
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  • Eigene IT-Abteilung (Prüfung und Auswertung der technischen Hintergründe)
  • Persönliche Termine in unseren Kanzleiräumen oder telefonisch 

Weitere Informationen zu Fareds

  • FAREDS - Hilfe bei FAREDS Abmahnung, Klage Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg (Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg) spricht für unterschiedliche Rechteinhaber (Musikverlage, Filmproduzenten, Filmvertriebsfirmen, etc.) Abmahnungen in erheblichen Umfang aus.
  • Abmahnung "The Dallas Buyers Club" durch FAREDS - 1200 € Das illegale Anbieten in Tauschbörsen des Dramas "The Dallas Buyers Club" wird aktuell durch die Kanzlei FAREDS aus Hamburg abgemahnt. Wenn man diesen Film über eine Tauschbörse heruntergeladen hat, droht eine urheberrechtliche Abmahnung.

Weitere Informationen zu dem Thema Abmahnungen wegen Filesharing bzw. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung finden Sie auf unserem umfangreichen Informationsportal:

www.die-abmahnung.info

Weitere Informationen zu der Kanzlei gulden röttger | rechtsanwälte finden Sie auf der Homepage:

https://ggr-law.com

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Pauschalangebot zur Vertretung in Ihrer Angelegenheit. Übersenden Sie uns einfach Ihren Fall an die genannte Adresse.

Urheberrecht . Markenrecht . Medienrecht . Persönlichkeitsrecht . Der gute Ruf des Unternehmens

gulden röttger | rechtsanwälte
Jean-Pierre-Jungels-Str. 10
55126 Mainz

Tel.: 49 6131 - 240950
FAX: 49 6131 - 2409522

Mail:info@ggr-law.com
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