Waldorf Frommer Abmahnung – „Der Knastcoach“

Waldorf Frommer Abmahnung – „Der Knastcoach“
01.11.2015121 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer geht derzeit im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Germany GmbH gegen urheberrechtliche Verstöße an dem Film „Der Knastcoach“ vor.

"Der Knastcoach" ist eine US-amerikanische Komödie aus dem Jahr 2015 und handelt davon, wie sich ein Banker mit Hilfe eines gerissenen Autoreinigers auf den Gefängnisalltag vorbereitet.

Das Filmwerk soll von den Abgemahnten in einem p2p-Netzwerk (wie beispielsweise Emule, BitTorrent, Limewire oder eDonkey) heruntergeladen und so weltweit öffentlich zugänglich gemacht worden sein, ohne dass Warner Bros. Entertainment Germany GmbH die erforderliche Einwilligung erteilt hat.

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) macht einen Unterlassungsanspruch sowie einen Anspruch auf Zahlung eines Pauschalbetrages gegen die abgemahnten Internetanschlussinhaber geltend. Der geforderte Pauschalbetrag beläuft sich auf 815,00 € und setzt sich aus den Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten zusammen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Germany GmbH erhalten haben, sind folgende Handlungsempfehlungen zu beachten: 

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Anwalt fragen!
  5. Frist wahren!

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren; denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Empfehlenswert ist die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese möglicherweise zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt und möglichst zu Ihrem Vorteil ist.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 an. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!