Waldorf Frommer Abmahnung wegen "Ich und Earl und das Mädchen"

Abmahnung Filesharing
01.11.2015138 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München spricht aktuell im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen illegaler Tauschbörsenangebote bezüglich des Films "Ich und Earl und das Mädchen" aus.

Die Kanzlei Waldorf Frommer geht davon aus, dass der abgemahnte Anschlussinhaber selbst das Werk, unerlaubt über seinen Internetanschluss zum Download angeboten habe. Dies ergibt sich daraus, dass die mit der Abmahnung verfolgte Rechtsverletzung stets nur bis zu dem jeweiligen Annschlussinhaber zurückverfolgt werden kann.

Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer?

Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entetainment Germany GmbH fordert Waldorf Frommer von dem Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von 815,00 Euro.

Müssen die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer erfüllt werden?

Bei den Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer handelt es sich nicht um Abzocke oder Betrug. Die Abmahnungen sollten daher immer sehr ernst genommen werden und es sollte auf jeden Fall angemessen darauf reagiert werden.

Welche Reaktion auf die Abmahnung richtg ist lässt sich immer nur anhand des individuellen Enzelfalls beantworten. Pauschale Empfehlungen können daher nicht gegeben werden.

Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird häufig zur Vermeidung weiterer Schritte durch Waldorf Frommer ratsam sein. Eine solche Unterlassungserklärung sollte aber stets nur in modifizierter Form und nur nach eingehender Beratung durch einen Anwalt abgegeben werden. Keinesfalls sollten Sie hier einfach ungeprüft Muster aus dem Internet übernehmen.

Die geforderten Zahlungsansprüche bestehen häufig nicht oder zumindest nicht in der von Waldorf Frommer geforderten Höhe.

Der Schadensersatzanspruch kann immer nur vom tatsächlichen Täter verlangt werden. Oft ist der Anschlussinhaber aber gar nicht selbst für den ihm vorgeworfenen Verstoß verantwortlich, z.B. wenn der Internetanschluss von mehreren Personen genutzt wird (Familienangehörige, Mitbewohner, Besucher).

Dann schuldet der abgemahnte Anschlussinhaber keinen Schadensersatz.

Die geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten schuldet der Anschlussinhaber nur dann, wenn dieser als Störer für die ihm vorgeworfene Rechtsverletzung haftet.

Sofern eine Haftung des Anschlussinhabers für die Urheberrechtsverletzung nicht ausgeschlossen werden kann ist es häufig möglich, die geforderten Beträge deutlich zu reduzieren. Lassen Sie sich daher in jedem Falle umfassend anwaltlich beraten.

Wie sollten Sie auf eine Abmahnung von Waldorf Frommer reagieren?

  • Ignorieren Sie die Abmahnung keinesfalls. Ansonsten droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung.
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung, da diese häufig nachteilige Formulierungen enthält.
  • Bezahlen Sie nicht ohne anwaltlichen Rat die geforderten Beträge.
  • Lassen Sie sich umfassend anwaltlich darüber beraten, welche Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist.

Ich berate Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer zu einem fairen Pauschalpreis.

Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung per E-Mail oder per Fax zukommen lassen.

Fax: 0711/25383785.

Ich werde mich nach Erhalt Ihrer Nachricht schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Gerne auch am Wochenende.