Abmahnung Euro-Cities AG durch Wiedorfer Rechtsanwälte wegen unlizensierter Nutzung von Kartenwerken

Abmahnung Filesharing
29.10.2015181 Mal gelesen
Eine Abmahnung kann sehr teuer werden. Lassen Sie sich von uns helfen. Unterschreiben Sie nichts, zahlen Sie nichts und nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf. Suchen Sie sich dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Wiedorfer Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Euro-Cities AG Urheberrechtsverletzungen wegen der illegalen Nutzung von Kartenstücken mit horrenden Summen ab.

Beispielweise wird in einem gerichtlichen Verfahren Schadensersatz in Höhe von € 2.293,00 zzgl. Zinsen verlangt.

In der Regel enthält eine solche Abmahnung der Euro-Cities AG die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung, die Zahlung von pauschalisierem Schadensersatz sowie die Erstattung der Anwaltskosten zur Verfolgung der Urheberrechte der Euro-Cities AG durch die Wiedorfer Rechtsanwälte.

Unterschreiben Sie nicht die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung,
zahlen Sie nichts bevor Sie nicht mit einem fachkundigen Anwalt für gewerblichen Rechtschutz oder Urheberrecht gesprochen haben.

Es gibt durchaus berechtigte Einwände gegen eine solche Abmahnung der Euro-Cities AG. Insbesondere gibt es schon Unterschiede, inwieweit Sie als Privatperson oder gewerblich gehandelt haben. Die Größe des vermeintlichen Kartenkachels, das Sie in Ihrem Internetauftritt eingebunden haben, die Dauer der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung und selbstverständlich die Rechteinhaberschaft sind alles Faktoren, die angreifbar sind.

Es gibt daher gute Möglichkeiten, Sie im Falle einer Abmahnung der Euro-Cities AG außergerichtlich und auch gerichtlich verteidigen zu können.

Lassen Sie sich helfen. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail (georg.schaefer@anwaltskanzlei-giese.de).

Georg Schäfer
Rechtsanwalt