Abmahnung von Waldorf Frommer i.A.v. Warner Bros., Universum Film, Twentieth Century Fox, Studiocanal (illegales Tauschbörsenangebot)

Abmahnung von Waldorf Frommer i.A.v. Warner Bros., Universum Film, Twentieth Century Fox, Studiocanal (illegales Tauschbörsenangebot)
26.10.2015119 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München geht für ihre Auftraggeber und Rechteinhaber von urheberrechtlich geschützten Werken gegen Internetanschlussinhaber vor, die Rechte an den jeweiligen geschützten Werken verletzt haben sollen.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, über deren Internetanschluss, Filme auf illegalen Tauschbörsen (P2P Netzwerk/Filesharing) angeboten zu haben. Im Schreiben wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke gerügt. Darunter befinden sich die nachstehenden  Filmtitel von unterschiedlichen Rechteinhabern:

Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH- "Let`s Be Cops - Die Party Bullen"

Warner Bros. Entertainment GmbH- "Urlaubsreif"

Studiocanal GmbH- "Non Stop"

Universum Film GmbH- "Stonehearst Asylum - Diese Mauern wirst Du nie verlassen"

Nach § 19a UrhG steht das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nur dem Rechtsinhaber zu. Da das Angebot auf der Filesharing-Plattform jedoch grundsätzlich ohne Einwilligung der Rechteinhaber erfolgt, ist diese Handlung als rechtswidrig anzusehen.

Darüber hinaus führt die Kanzlei Waldorf Frommer aus, dass ein Verstoß gegen § 16 UrhG vorliege, der eine mit dem Angebot bzw. dem Download einer Datei einhergehende Vervielfältigung untersagt.

Mit diesen Ausführungen übersendet die Kanzlei Waldorf Frommer eine Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung, die vom Abgemahnten binnen einer Frist ausgefüllt zurückgesendet werden sollen.

Zudem soll ein Schadensersatzanspruch gemäß § 97 Abs. 2 UrhG geltend gemacht werden. Dieser berechnet sich nach der Lizenzgebühr für das weltweite, öffentliche Zugänglichmachen des Werks (sog. Lizenzanalogie) und wird vorliegend auf pauschal 600,00 EUR beziffert.

Schließlich berechnet die Kanzlei Waldorf Frommer einen Aufwendungsersatz in Höhe von 215,00 EUR für die entstandenen anwaltlichen Kosten unter Zugrundelegung eines Streitwerts in Höhe von 1.600 EUR.

Insgesamt wird der Abgemahnte somit zur Zahlung von 815,00 EUR aufgefordert.


Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Die Musik-, Film- und Softwareindustrie verfolgt Urheberrechtsverletzungen. Meist werden diese Verstöße über sogenannte Intertnettauschbörsen (z.B. Bittorrent, Emule, etc.) begangen. Hierbei stellt jeder Nutzer allen anderen Mitgliedern die jeweiligen Dateien zum Tausch bereit. Wird ein solcher Verstoß ermittelt, kann eine Abmahnung folgen. Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, gilt in jedem Fall: Bewahren Sie Ruhe! Wir können Ihnen bundesweit helfen.

Die Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling bietet Ihnen eine umfassende, fundierte juristische Betreuung im Urheberrecht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz. Sie können uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Wir werden den Fall dann für Sie einschätzen und das weitere Vorgehen planen.


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