Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. für die Serie "The Walking Dead"

Abmahnung Filesharing
23.10.2015175 Mal gelesen
Kaum beginnt die neue Staffel von "The Walking Dead", steigt das Interesse, die aktuellsten Folgen beretis im Internet zu verfolgen. Achtung der Download/Upload in sogenannten Internettauschbörsen ist illegal. Warner Bros. verschickt regelmäßig durch ihre Abmahnkanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen.

Kaum beginnt die neue Staffel von "The Walking Dead", steigt das Interesse, die aktuellsten Folgen beretis im Internet zu verfolgen. Achtung der Download/Upload in sogenannten Internettauschbörsen ist illegal.

Die Warner Bros. verschickt regelmäßig durch ihre Abmahnkanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen des illegalen Downloads der US-Serie "The Walking Dead" in sogennanten Internettauschbörsen wie beispielweise BitTorrent oder eDonkey u.a.. Mit einer solchen Abmahnung verlangen Waldorf Frommer Rechtsanwälte regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, pauschalierten Schadensersatz sowie die Ersattung von Anwaltskosten.

Eine solche Abmahnung ist unbedingt ernst zu nehmen!

Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand und hoffen dann, dass das Gewitter vorbeizieht. Wir wissen aus langjähriger Erfahrung und unzähligen Fällen, die wir gegen Waldorf Frommer durchgefochten haben, dass diese nicht einfach aufhören, die Ansprüche ihrer Mandantschaft zu verfolgen.

Notfalls auch per einstweiliger Verfügung, die mit weiteren Prozesskosten von ca. € 2.000,00 verbunden ist.

Notieren Sie die in der Regel kurzgewählte Frist und nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer auf. Unterschreiben Sie nichts; zahlen Sie nichts.

Suchen Sie sich den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrechts und lassen Sie sich dort umfassend beraten. Ein Schwerpunkt dieser Beratung wird sein, ob neben Ihnen als Anschlussinhaber weitere Personen in Ihrem Haushalt, WG oder Pension Zugang zu Ihrem W-LAN Anschluss hatten.

Nach der ständigen und gängigen Rechtsprechung des BGH gibt es die Möglichkeit, Sie als Anschlussinhaber gut zu verteidigen, wenn es die ernsthafte Möglichkeit gibt, dass jemand anderes Ihren Anschluss genutzt hatte. Gehen Sie daher in sich und versuchen Sie sich zu erinnern, was zum damaligen Zeitpunkt des Downloads in Ihrem Haushalt los war. Wie viele Personen waren anwesend? Wie viele Personen hatten Zugang? Sie müssen nicht befürchten, dass Sie jemanden anderes hinhängen müssen, um selbst den Kopf aus der Schlinge ziehen zu können.

Wir brauchen diese Informationen, um mit Ihnen dann zu besprechen, wie die weitere Taktik aussieht. Es gibt Wege, wie Sie aus einer solchen Situation ohne jegliche Zahlung und ohne Abgabe einer Unterlassungserklärung herauskommen.

Schicken Sie uns eine E-Mail:georg.schaefer@anwaltskanzlei-giese.de oder rufen Sie uns an, wir wollen Ihnen helfen.


Georg Schäfer

Rechtsanwalt