„Der Richter – Recht oder Ehre“ – Waldorf Frommer Abmahnung

„Der Richter – Recht oder Ehre“ – Waldorf Frommer Abmahnung
15.10.2015153 Mal gelesen
Urheberrechtsverstöße an Filmwerken, deren Rechte die Warner Bros. Entertainment Germany GmbH hält, verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer schon seit längerem. Derzeit rügt die Münchner Kanzlei für ihre Mandantin Vergehen an den Rechten des Films „Der Richter – Recht oder Ehre“.

In dem US-amerikanischen Filmdrama "Der Richter - Recht oder Ehre" aus dem Jahr 2014 will der Rechtsanwalt Hank Palmer die Unschuld seines Vaters vor Gericht beweisen.

Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer?

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Anwälte von Waldorf Frommer die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist. In dieser Erklärung verpflichten Sie sich in Zukunft keine entsprechenden Rechtsverletzungen zu begehen.

Was wird dem Betroffenen vorgeworfen?

In der Abmahnung heißt es, dass der Anschlussinhaber in einem peer-to-peer-Netzwerk (p2p), wie eMule, BitTorrent, Limewire oder eDonkey, anderen Nutzern den Spielfilm unerlaubt zum Download angeboten haben soll. Viele der Abgemahnten können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Jedoch ist bei solchen Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien gleichzeitig die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte den anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dadurch werden die betroffenen Werke illegal öffentlich zugänglich gemacht.

Wie reagiere ich richtig auf die Abmahnung?

Wenn Sie ein Abmahnschreiben bekommen haben, sollten Sie weder übereilt reagieren, noch die Ihnen gesetzte Frist fruchtlos verstreichen lassen. Wenn Sie innerhalb der Frist nicht handeln, so besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Diese kann mit erhöhten Kosten verbunden sein und gilt zu vermeiden.

Wir empfehlen Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt. Er kann die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und die zur Verfügung stehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen.

Sollte ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

Sie sollten von der Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung absehen, da diese meist zu weitgehende Regelungen enthält und daher für Sie von Nachteil sein kann. Stattdessen raten wir zu der Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung, welche nur die nötigsten Angaben enthalten sollte. Zudem sollten Sie kein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet verwenden, da diese meist von juristischen Laien verfasst wurden und deshalb Fehler enthalten können.

Das Team von Abmahnhelfer.de bietet Ihnen die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung und ist sieben Tage die Woche für Sie unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 erreichbar.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!