Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte mahnt im Auftrage der Astragon Software GmbH das Computerspiel „Landwirtschaftssimulator 2015 “ ab

Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte mahnt im Auftrage der Astragon Software GmbH das Computerspiel „Landwirtschaftssimulator 2015 “ ab
22.09.2015370 Mal gelesen
Aktuell mahnt die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrage der Astragon Software GmbH das Computerspiel Landwirtschaftssimulator 2015 ab. Hinter der Bezeichnung Nimrod stehen die Rechtsanwälte Frederik Bockslaff und Jacob Scheffen die den Kanzleinamen Nimrod Rechtsanwälte offensichtlich ausschließlich nutzen, um – wie auf deren Homepage angegeben – „gewerbliche Schutzrechte im Internet durchzusetzen“ – mit anderen Worten also Abmahnungen zu versenden. Die übrigen von den Rechtsanwälten Frederik Bockslaff und Jacobrond Scheffen angebotenen Rechtsdienstleistungen werden dagegen unter der Bezeichnung verismo-legal vermarktet.

Zur Abmahnung: Es wird behauptet, die habe die Astragon Software GmbH ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Computerspiel Landwirtschaftssimulator 2015 und dieses sei über die Tauschbörse BitTorrent einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Internetnutzern zum Herunterladen angeboten worden.

Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung von Nimrod Rechtsanwälte wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche

Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.

Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch wird auf 1.336,90 EUR beziffert. Zudem seien Recherchekosten angefallen, die im konkreten Fall bis zu 300,00 EUR betragen könnten.

Schließlich wird ein der Astragon Software GmbH angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern lediglich behauptet, dass dieser bis zu 5.000,00 EUR betragen könne.

Insgesamt beziffert die Kanzlei Nimrod auf 6.636,90 EUR und bietet zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet im Namen ihrer Mandantschaft einen Betrag in Höhe von 850,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 10 Tagen.

Was ist zu tun bei Abmahnungen wegen Upload des Spiels Landwirtschaftssimulator 2015 ?

Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.

1.) Unterlassungserklärung

Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaupt geschuldet ist. Dies ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der Astragon Software GmbH bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.

Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.

2.) Zahlen?

Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüchen greift die am 09.10.2013 neu in Kraft getretene Vorschrift des § 97a Abs. 3 UrhG. Danach ist es der Kanzlei Nimrod nicht mehr erlaubt, für den Unterlassungsanspruch einen höheren Gegenstandswert als 1.000,00 EUR anzusetzen. Anders als die Kanzlei Nimrod mit der Abmahnung behauptet, ist in Filesharing-Fällen gerade nicht davon auszugehen, dass diese Deckelung unbillig wäre und höhere Gebühren anfallen würden. Der Gesetzgeber hatte die Vorschrift gerade wegen der Massen-Abmahnungen in diesem Bereich geschaffen. Hiervon sollten Sie sich also nicht verunsichern lassen.

Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche nämlich eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Hierfür müsste der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung aber selbst begangen haben, was oftmals nicht der Fall ist.

Was kosten wir?

Sofern Sie uns mit Ihrer Rechtsverteidigung beauftragen möchten informieren wir Sie im Rahmen des garantiert kostenfreien Erstgesprächs transparent über die hier anfallenden Kosten. Kosten fallen nur dann an, wenn Sie uns nach dem erfolgten Erstgespräch mandatieren.

Bei Verbraucher-Massenabmahnungen (Abmahnung wegen File-Sharing, Abmahnung wegen unberechtigter Bildnutzung auf privater Seite) vertreten wir Sie zu fairen Pauschalpreisen, die in der Regel zwischen 178,50 EUR und 249,90 EUR inkl. Mehrwertsteuer liegen. Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwaltes mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 15,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns gerne ansprechen.

Mehr Informationen rund zu einer Abmahnung wegen Filesharing erhalten Sie hier.

Mehr Informationen zu den Nimrod Rechtsanwälten finden Sie hier.

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung von Nimrod Rechtsanwälten oder einem gerichtlichen Verfahren wegen Filesharings konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden - wir beraten und vertreten seit Jahren Mandanten aus ganz Deutschland in diesen Angelegenheiten.

  • Wir geben eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.
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