Waldorf Frommer Rechtsanwälte | Abmahnung für den Film "Kein Ort ohne dich". Bundesweite Hilfe.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte | Abmahnung für den Film "Kein Ort ohne dich". Bundesweite Hilfe.
19.09.2015210 Mal gelesen
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Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer hat sich einen Namen auf dem Gebiet der Abmahnungen wegen (oftmals vermeintlicher) Urheberrechtsverletzungen gemacht. In letzter Zeit betrifft das auch den Film "Kein Ort ohne dich" (Originaltitel: "The longest ride"), an dem die Firma Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die Rechte hält.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte vertreten unter anderem diese Firma und verschicken in deren Namen zahlreiche Abmahnungen wegen der unerlaubten Verfügbarmachung des Films im Internet. Gefordert wird mit solchen Schreiben in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Summe von 815,00 Euro. Der Betrag soll einen "Vergleichsbetrag" darstellen. Wird die Summe nicht gezahlt, droht die Kanzlei gerichtliche Schritte an und leitet diese oftmals auch ein.

Wer ein solches Schreiben erhalten hat, sollte nach Möglichkeit nicht selbst darauf antworten, sondern sich an einen Rechtsanwalt wenden, der sich auf Urheberrecht und Abmahnungen spezialisiert hat.


Was ist eine Filesharing - Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte?

Eine Abmahnung ist im Wesentlichen der Versuch, einen rechtlich relevanten Sachverhalt außergerichtlich zu klären. Es muss dem Adressaten der Abmahnung hierbei deutlich gemacht werden, was der Absender ihm vorwirft, welches Verhalten genau er unterlassen soll. Meistens ist dem Schreiben der Vordruck für eine Unterlassungserklärung beigefügt. Mit der Erklärung soll sich der Abgemahnte verpflichten, das ihm vorgeworfene Verhalten zu unterlassen. Innerhalb der Unterlassungserklärung lässt sich der Abmahner eine "Vertragsstrafe" für den Fall der Zuwiderhandlung versprechen.

Im Fall der Abmahnung wegen des US-Films "Kein Ort ohne dich" gibt sich die abmahnende Kanzlei nicht mit der strafbewehrten Unterlassungserklärung zufrieden, sondern verlangt zudem die Zahlung eines Betrags von 815,00 Euro.


Wie verhalte ich mich, sofern ich eine Abmahnung erhalten habe?

Den Betroffenen wird vorgeworfen, den Liebesfilm in einer Tauschbörse über das Internet angeboten zu haben. Möglicherweise kennen manche Abgemahnten den Film gar nicht und sind auch nicht in einer Internettauschbörse aktiv. In so einem Fall sollte natürlich keineswegs etwas gezahlt werden. Auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte nicht ohne anwaltlichen Rat erfolgen. Ein weiterer Fallstrick ist der Fehler, die Abmahnung einfach zu ignorieren. Auch dieses Verhalten kann teure Folgen haben, da der Abmahnende dann in der Regel die Abgabe der Unterlassungserklärung und seine Schadensersatzansprüche einklagen wird, was mit einem hohen Kostenrisiko einhergehen dürfte. Daher sollten sich Betroffene möglichst zügig an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden.


Handlungsempfehlung

Sollten Sie eine Abmahnung der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Keine Kontaktaufnahme zur abmahnenden Kanzlei.
  • Keine Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung.
  • Keine Zahlung.
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten, wie in Ihrem konkreten Fall weiter zu verfahren ist.

Senden Sie uns die Abmahnung zur kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen. Sollten Sie anschließend an einer Vertretung durch unsere Kanzlei interessiert sein, halten wir dafür faire und transparente Pauschalanagebote bereit.