Abmahnung aus München – „Kingsman: The Secret Service“

Abmahnung aus München – „Kingsman: The Secret Service“
06.08.2015290 Mal gelesen
Urheberrechtsverstöße an Filmwerken, deren Rechte die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hält, verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer schon seit längerem. Derzeit rügt die Münchner Kanzlei für ihre Mandantin Vergehen an den Rechten des Films „Kingsman: The Secret Service“.

In dem Film geht es um einen britischen Spion, der einen Straßenjungen aufnimmt, um ihn in ein Agenten-Trainingsprogramm zu stecken und auszubilden. Dies geschieht gerade noch rechtzeitig, da eine globale Bedrohung naht, welche im Zusammenhang mit einem amerikanischen Unternehmens steht.

Was wird dem Betroffenen vorgeworfen?

Mittels eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) - wie emule, BitTorrent, eDonkey oder Limewire - soll der Anschlussinhaber den Action-Agentenfilm anderen Nutzern zum Download angeboten und so weltweit unerlaubt zugänglich gemacht haben. Insbesondere ist bei solchen Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Usern die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, zur Verfügung gestellt werden. Da der Rechteinhaber jedoch nicht - wie notwendig - in die öffentliche Zugänglichmachung eingewilligt hat, ist diese illegal.

Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer?

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer fordern aufgrund der Urheberrechtsverletzung von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 Euro. In der Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich in der Zukunft keine entsprechenden Rechtsverletzungen mehr zu begehen. Der Pauschalbetrag setzt sich aus den Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro und den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro zusammen.

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Nach Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung gibt es einige Punkte, die Sie beachten sollten: 

  1. Nicht vorschnell zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren
  5. Frist wahren!

Innerhalb der Ihnen gesetzten Frist sollten Sie einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser wird für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderungen überprüfen und die vorformulierte Unterlassungserklärung der Gegenseite möglichst zu Ihren Gunsten abändern.

Rufen Sie für ein kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung das Team von Abmahnhelfer.de unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 an. Wir sind bundesweit für Sie tätig und können aufgrund von Pauschaltarifen unsere Leistungen zu sehr fairen Preisen anbieten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!