Abmahnung Markenrecht: Reinhold Fleckenstein Jeanswear GmbH wegen Verletzung der Marke „Angels“

Abmahnung Markenrecht: Reinhold Fleckenstein Jeanswear GmbH wegen Verletzung der Marke „Angels“
01.07.2015444 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr. Schenk! erfahrung aus mehren tausend Abmahnungen!

Haben auch Sie eine Abmahnung der Reinhold Fleckenstein Jeanswear GmbH vertreten durch die Patent- und Rechtsanwälten Tetzner & Partner mbH wegen angeblicher Verletzung der Marke "Angels" erhalten? Wir helfen Ihnen!

Den Abgemahnten wird vorgeworfen Bekleidungsartikel mit dem Aufdruck "Angel" angeboten zu haben. An diesem Zeichen habe die Reinhold Fleckenstein Jeanswear GmbH allerdings die Markenrechte. Zur Begründung wird on der Abmahnung verschiedenen Marken hingewiesen. Um den Druck zu vergrößern wird weiter auf bereits erwirkte Entscheidungen verschiedener Gerichte verwiesen.

In der Abmahnung werden Unterlassung, Auskunftserteilung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend gemacht.

Sollten auch Sie Opfer einer Abmahnung sein, raten wir dringend einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Eine Abmahnung im Markenrecht ist stets mit sehr hohen Kosten verbunden. Es sollte daher sehr genau überlegt werden, wie man sich verteidigt und ob bzw. in welcher Form eine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Auch muss geprüft werden, ob Ansprüche gegen den Lieferanten oder Hersteller bestehen. Bedenken Sie eine Unterlassungserklärung gilt grds. ein Leben lang und ist mit hohen Vertragsstrafgen verbunden.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net