Abmahnung Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH für die US-Serie "Homeland"

Abmahnung Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH für die US-Serie "Homeland"
26.06.2015103 Mal gelesen
Eine Abmahnung kann sehr teuer werden. Lassen Sie sich von uns helfen. Unterschreiben Sie nichts, zahlen Sie nichts und nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Email: georg.schaefer@anwaltskanzlei-giese.de

Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschickt Abmahnungen wegen des illegalen Downloads in sogenannten Tauschbörsen wie BitTorrent von US-Serien wie "Homeland". Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.

Immer wieder ist die Versuchung groß, die neuesten Folgen aus USA von den beliebtesten Serien wie "Homeland", "Two and a Half Men", "Arrows" oder auch "Die Simpsons" schon jetzt zu sehen. Hier bieten illegale Tauschbörsen einen vermeintlich kostenlosen Download dieser Folgen aus USA. Diese Tauschbörsen - wie BitTorrent - sind allerdings illegal!

In einer sogenannten Tauschbörse lädt man diese Serien nicht einfach zum Anschauen herunter, sondern stellt diese automatisch zum Tausch auf den eigenen Rechner der weltweiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Genau darin besteht allerdings der urheberrechtliche Vorwurf. Das öffentliche Zugänglichmachen einer solchen US-Folge steht aber nur dem Rechteinhaber wie Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH oder sonstigen autorisierten Rechteinhabern zur Verfügung. Waldorf Frommer Rechtsanwälte sind dann beauftragt diese Urheberrechtsverstöße für Ihre Mandantschaft abzumahnen.

Eine solche Abmahnung enthält in der Regel die Verpflichtung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, pauschaliserten Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten zur außergerichtlichen Verfolgung der Rechte der Urheber.

Es kommt immer auf den ganz konkreten Einzelfall darauf an, ob eine solche Abmahnung auch wirklich berechtigt ist.

Eine solche Abmahnung ist nicht in Stein gehauen.

Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts bevor Sie einen konkreten Rat eines fachkundigen Anwaltes für Urheberrecht, speziell für Filesharing, eingeholt haben.

Es gibt immer Wege und Möglichkeiten wie man Ihnen helfen kann.

Manchmal ist es sogar angebracht gar keine Unterlassungserklärung abzugeben. Und in vielen Fällen ist es auch denkbar gar nichts zu zahlen.

Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir wollen Ihnen helfen. Es lohnt sich.


Georg Schäfer

Rechtsanwalt