Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch RA Levent Göktekin für Label1, Sae-Dealer Ltd. oder xttrades und 745 EUR Forderung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch RA Levent Göktekin für Label1, Sae-Dealer Ltd. oder xttrades und 745 EUR Forderung
21.06.2015230 Mal gelesen
Rechtsanwalt Levent Göktekin aus Berlin verschickt im Auftrag von diversen Firmen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Die uns vorliegenden Abmahnungen erfolgen aufgrund fehlender Belehrung über das Widerrufsrecht und fehlenden Impressums bei der Internetplattform eBay.

Rechtsanwalt Levent Göktekin aus Berlin verschickt im Auftrag von diversen Firmen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Die uns vorliegenden Abmahnungen erfolgen aufgrund fehlender Belehrung über das Widerrufsrecht und fehlenden Impressums bei der Internetplattform eBay.

Vorgeworfen werden Wettbewerbsverstöße nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sein. Dabei wird dem Abgemahnten, der eigentlich als Privatverkäufer bei Ebay gemeldet ist, vorgeworfen, dass er wegen Art und Umfang der Verkaufstätigkeit als gewerblicher Verkäufer einzustufen ist.

Für gewerbliche Händler besteht eine Verpflichtung ein Impressum zu führen und den Käufern das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht zu gewähren und hierrüber zu informieren. Diesen Verpflichtungen soll der Abgemahnte nicht nachgekommen. Dies stelle einen Verstoß gegen das UWG dar. 

Rechtsanwalt Levent Göktekin hat diese Wettbewerbsverstöße z.B. für nachstehende Auftraggeber abgemahnt. 

Sae-Dealer Ltd, Rudolf-Breitscheid-Str. 2, 16225 Eberswalde (Produkt: Rasierklingen) 

xttrades (Inh. Ömer Özkan), Sonnenallee 182a, 12059 Berlin (Produkt: Druckerpatronen)

Label1, Inhaber Sener Ücüncü, Gitschiner Str. 62, 10969 Berlin (Produkt: Socken/Strümpfe)

Mit der Abmahnung des Rechtsanwalts Levent Göktekin werden unterschiedliche Ansprüche geltend gemacht.  Zunächst wird der Beseitigungsanspruch gemäß § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG sowie der Unterlassungsanspruch  § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG geltend gemacht. 

Weiterhin werden Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 10.000,- € einfordert.  Daraus ergeben sich Rechtsanwaltskosten in Höhe von 745,40 €. Der Kostenerstattungsanspruch ergibt sich aus § 12 Abs. 1 S. 2 UWG

Ob die Abmahnung und damit  letztlich die Zahlungsansprüche berechtigt sind, ist am Einzelfall festzumachen.  Zunächst ist zu prüfen, ob die Behauptung eines gewerblichen Handels überhaupt erfüllt ist. Denn nur gewerbliche Nutzer unterfallen den Vorschriften des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Die Rechtsprechung hat hierzu umfangreiche Kriterien entwickelt.

Auch wenn eine Prüfung zum Ergebnis eines gewerblichen Handels führt, ist weiter zu prüfen, ob die Zahlungsansprüche der Höhe nach bestehen. Selbst wenn das Handeln über den Ebay-Account als gewerblich einzustufen ist, können die Zahlungsforderungen oft reduziert werden.

Grundsätzlich ist jedoch anzuraten die von Rechtsanwalt Levent Göktekin gesetzten Fristen zu beachten und den Vorwurf von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Die Abmahnung sollte weder ignoriert werden, noch sollte eine Unterlassungserklärung ungeprüft an die Gegenseite übersandt werden. Denn im Wettbewerbsrecht kann ein einstweiliges Verfügungsverfahren bei Gericht eingeleitet werden. Hier gilt die Vermutung der Dringlichkeit aufgrund von § 12 UWG.

Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung,  auch einer modifizierten Unterlassungserklärung, sollte der Abgemahnte seinen eBay-Account (Onlineshop) rechtssicher gestalten (lassen). Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und evtl. weitere Abmahnungen verhindert werden. Evtl. sind aktuelle Auktionen zu beenden. Aber Vorsicht, sofern Gebote abgegeben wurden, können Sie sich gegenüber dem Höchstbietendem ggf. Schadenersatzpflichtig machen. 

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Katharina Scharfenberg

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht