Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei aus Berlin versendet Abmahnung für die Euro-Cities AG, www.stadtplandienst.de und fordert 2.400 €

Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei aus Berlin versendet Abmahnung für die Euro-Cities AG,  www.stadtplandienst.de und fordert 2.400 €
21.06.2015485 Mal gelesen
Die Euro-Cities AG stellt Kartenmaterial gegen eine Lizenzgebühr auf ihrer Webseite www.stadtplandienste.de zur Nutzung. Wer ohne Lizenzvertrag Kartenausschnitte auf seiner Webseite nutzt, wird von der Kanzlei Meissner & Meissner i. A. von Euro-Cities AG wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt.

Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei aus Berlin versendet für ihre Auftraggeberin, die Euro-Cities AG, Betreiberin der Domain www.stadtplandienst.de, aus Berlin, Abmahnungen wegen illegaler Nutzung von Kartenausschnitten.

Die Euro-Cities AG stellt Kartenmaterial gegen eine Lizenzgebühr auf ihrer Webseite www.stadtplandienste.de zur Nutzung. Wer ohne Lizenzvertrag Kartenausschnitte auf seiner Webseite nutzt, wird von der Kanzlei Meissner & Meissner i. A. von Euro-Cities AG wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt.

Daher sei der Adressat der Abmahnung der Euro-Cities AG gegenüber zur Unterlassung, zum Schadensersatz und zum Aufwendungsersatz verpflichtet. Der Abgemahnte solle eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zahlen, was mit 2.400 €. beziffert wird. Lizenzanalogie bedeutet, dass sich die Höhe des Betrages danach berechnet, was man normalerweise an Lizenzgebühr gezahlt hätte. Zu diesem Betrag komme noch ein Zuschlag von 100 % wegen der fehlenden Urheberbenennung.

Bei dem Aufwendungsersatz handelt es sich um die Anwaltskosten der Kanzlei Meissner & Meissner. Rechtsanwaltskosten werden nach einem Streitwert von 7.500 € berechnet.

Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, den Forderungen in der Abmahnung ungeprüft und voreilig nachzukommen.

Wenn Ihnen eine solche Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird, so ist es ratsam, sich nach Erhalt der Abmahnung an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich in dem Rechtsgebiet "Urheberrecht" gut auskennt. Als Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht überprüfe ich die Abmahnung auf die Einhaltung der entsprechenden Rechtsvorschriften.

Denn jetzt ist es wichtig, die in der Abmahnung angegebene Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung nicht verstreichen zu lassen, denn dann könnte gegen Sie ein einstweiliges Verfügungsverfahren bei Gericht eingeleitet werden.

Wir erstellen für unsere Mandanten eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung, die nicht zu weit formuliert ist. Auch wenn die Abmahnung rechtswirksam ist, kann häufig eine Reduzierung der geforderten Beträge erreicht werden.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses unverbindliches Erstgespräch an. Zu günstigen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie deutschlandweit das komplette außergerichtliche Verfahren.

Wir sind mit Anwälten in Berlin und Hamburg überregional tätig! Rufen Sie uns dafür unter der Rufnummer: 030/206 494 05 und 040/ 822 43 696 an.

Oder nutzen Sie den kostenlosen Rückruf-Service.

Katharina Scharfenberg

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

 

Scharfenberg & Hämmerling Rechtsanwälte in Partnerschaft

Hohenzollerndamm 196

10717 Berlin

Tel.: 030/ 206 494 05

Fax: 030/ 206 494 06

E-Mail: mail@abmahnung-hilfe.info

www.Abmahnung-Hilfe.Info