Notruf Abmahnung: Waldorf Frommer mahnt "The Originals" in 2015 ab. Abmahnungen nehmen deutlich zu.

Notruf Abmahnung: Waldorf Frommer mahnt "The Originals" in 2015 ab. Abmahnungen nehmen deutlich zu.
20.06.2015193 Mal gelesen
Wenn Sie eine Abmahnung aus dem Hause Waldorf Frommer erhalten, sitzt der Schock meist zunächst tief. Wichtig ist daher zunächst: Ruhe bewahren und die Situation analysieren.

Lassen Sie sich nicht erschrecken und glauben Sie nicht, dass es sich um einen Fake handelt.

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer gehört zu den ersten Adressen im deutschen Urheberrecht.

Waldorf Frommer mahnt meist im Auftrag folgender Unternehmen ab:

  • Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft
  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • Tiberius Film GmbH & Co. KG
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • Sony Music Entertainment (Germany) GmbH
  • Constantin Film Verleih GmbHUniversum Film GmbH

Dabei geht ist aktuell um folgende Werke: (nicht vollzählig)

"Der Richter - Recht oder Ehre" im Auftrag von Warner Bros. Entertainment GmbH
"Edge of Tomorrow" im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH
"Godzilla" im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH
"Can a Song Save Your Life?" im Auftrag der Studiocanal GmbH
"Sleepy Hollow - Serie" im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
"3 Days to Kill" im Auftrag der Universum Film GmbH
"Life of Pi" im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
"Maze Runner - Die Auserwählten im Labyrinth" im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Aktuell werden vielfach folgende Serie "The Originals" abgemahnt.

Insgesamt gibt es zu diesem Thema eine aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der Bundesgerichtshof hat in drei Fällen aktuell zugunsten der Abmahnungskanzleien und zu Ungunsten der Abgemahnten entschieden. Dort bleibt eine Hintertür offen.

Offensichtlich fühlt man sich aber im Hause Waldorf Frommer bestätigt, was an der zunehmenden Anzahl von Abmahnungen zu erkennen ist.

Wichtig ist folgendes:

Der Bundesgerichtshof hat zwar sehr streng entschieden, lässt aber Hintertüren offen, um um die Haftung für Filesharing herumzukommen.

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