„Metro: Last Light“ – rka Abmahnung

„Metro: Last Light“ – rka Abmahnung
22.04.2015172 Mal gelesen
Die rka Rechtsanwälte mahnen Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Metro: Last Light“ ab.

Die Adressaten der Abmahnung sollen mittels eines Filesahring-Netzwerks, wie eDonkey oder Limewire, anderen Nutzern das Actioncomputerspiel zur Verfügung gestellt und so unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben.

Aufgrund der erfolgten Rechtsverletzung fordern die rka Rechtsanwälte den Betroffenen zu dreierlei auf: 

  • die unverzügliche und dauerhafte Löschung des abgemahnten Werkes,
  • die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 800,00 Euro, welcher sich aus dem Schadensersatz und den Rechtsanwaltsgebühren zusammen setzt, sowie
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Lohnt sich ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung?

Ein Vorgehen gegen die Abmahnung lohnt sich in vielen Fällen. Wenn Sie sich beispielsweise sicher sind, dass weder Sie noch ein Dritter, welcher Zugriff auf Ihren Internetanschluss hat, die Urheberrechtsverletzung begangen hat, kann es sein, dass ein Fehler bei der Ermittlung der IP-Adresse unterlaufen ist. In einem gerichtlichen Verfahren trägt der Rechteinhaber die Beweislast bezüglich dieser Tatsache.

Des Weiteren lohnt sich ein Vorgehen auch, wenn Sie selbst nicht Täter der Urheberrechtsverletzung sind. Sie können zwar trotzdem noch für die Rechtsverletzung als sogenannter Störer haften; die Störerhaftung hat jedoch den Vorteil, dass sie nicht auf die Zahlung eines Schadensersatzes gerichtet ist. Zudem kann es sein, dass Sie komplett von der Haftung befreit sind. Dies ist grundsätzlich dann zu bejahen, wenn die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung von einem volljährigen Familienmitglied begangen wurde (vgl.: BGH, Urt. v. 08.01.2014, I ZR 169/12 "BearShare").

Ruhe bewahren!

Zunächst sollten Sie einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser wird mit Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten und das weitere Vorgehen besprechen.

Sie sollten auf die Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Partei verzichten. Diese kann, sobald Sie Ihr Aktenzeichen nennen, jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwerten.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie abändern lassen, da sie meist zu weitgehend ist und sie Angaben enthalten kann, die Sie benachteiligen, wie die zeitliche Geltung der Erklärung von über 30 Jahren.

Das Team von Abmahnhelfer.de bietet Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, in welchem Sie eine anwaltliche Ersteinschätzung erhalten. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 an oder füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website aus. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und sind im gesamten Bundesgebiet für Sie tätig

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!