PC zu alt für Filesharing – Klage abgewiesen

PC zu alt für Filesharing – Klage abgewiesen
15.04.2015169 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Reichelt Klute mahnten im Namen der CD Projekt S.A unseren Mandanten wegen des angeblichen Tauschs des Computerspiels „The Witcher 2 – Assassins of Kings“ in einer Filesharing – Börse. Die Kläger haben die beanstandete Urheberrechtsverletzung mittels der Firma Logistep ermittelt. Sie verlangen die Zahlung von 400 Euro Schadensersatz und 500 Euro für die Anwaltskosten.

Sohn hat ebenfalls Zugriff auf den Anschluss

Zum Zeitpunkt der vermeintlichen Rechtsverletzung hatte auch der volljährige Sohn unseres Mandanten Zugriff auf den Internetanschluss. Der Router stand standardmäßig im Zimmer des Sohnes. Unser Mandant spielt selbst keine Computerspiele, bis auf Ausnahme des Spieles "Solitär", das jedoch auf dem PC vorinstalliert war. Dies konnte der Sohn, der als Zeuge geladen war, auch bestätigen. Zudem ist der PC unseres Mandanten nachweislich so alt gewesen, dass das streitgegenständliche Spiel hier gar nicht auf diesem PC hätte abgespielt werden können.

Gesamtumstände führen zur Abweisung der Klage

Das Amtsgericht Leipzig hat die Klage mit Urteil vom 07.04.2015 (Az. 114 C 6702/14) abgewiesen. Als Begründung führte das Gericht an, dass unser Mandant hier durch die oben geschilderten Umstände, seiner sekundären Darlegungslast genüge getan haben und somit seine Täterschaft erst einmal widerlegen konnte. Da die Gegenseite keine weiteren Beweise für eine Täterschaft unseres Mandanten vorbringen konnte, hat das Gericht eine Rechtsverletzung nach dem Urheberrechtsgesetz verneint und die Klage abgewiesen.

Hier das Urteil im Volltext: Amtsgericht Leipzig

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