Filesharing Klage abgewiesen wegen Sicherheitslücke in WPS-Router

Filesharing Klage abgewiesen wegen Sicherheitslücke in WPS-Router
16.03.2015172 Mal gelesen
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Filesharing Verfahren die Klage eines Rechteinhabers wegen einer nachgewiesenen Sicherheitslücke in einem Telekom WPS-Router abgewiesen, weil trotz Verschlüsselung der Zugriff von Hackern möglich war.

Vorliegend war eine Anschlussinhaberin wegen Filesharing abgemahnt worden, weil sie den Film "Silver Linings" unerlaubt über ein Filesharing-Netzwerk zum Download angeboten haben soll. Sie wohnte in einem Haus mit 52 Einzelzimmer Apartments und verwendete einen WPS-Router W502V der Deutschen Telekom.

Die Abgemahnte gab lediglich die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Sie weigerte sich jedoch für die geltend gemachten Abmahnkosten und Schadensersatz aufzukommen. Sie berief sich darauf, dass sie kein Filesharing betreibt  und wohl ein Hacker aus den umgebenden Apartments auf ihren WLAN-Anschluss Zugriff genommen und eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing begangen hat. Diese Möglichkeit ergibt sich ihrer Auffassung draus, dass beim Einschalten ihres PC über 40 WLAN Anschlüsse angezeigt werden. Das Passwort sei über den von ihr verwendeten WPS-Router W502V leicht zu knacken gewesen.

Telekom WPS-Router W502V: Filesharing durch Hacker möglich

Das Amtsgericht Frankfurt am Main wies mit Urteil vom 06.03.2015  (Az. 30 C 1443/14 (68)) die Filesharing Klage ab. Das Gericht begründete das damit, dass sie die gegen sie als Anschlussinhaber bestehende Täterschaftsvermutung hinreichend entkräftet hat. Aufgrund ihrer Darlegungen besteht die ernsthafte Möglichkeit, dass ein Dritter und nicht sie die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung über ihren WLAN-Anschluss begangen hat.

Passwort konnte aufgrund von Sicherheitslücke leicht geknackt werden

Aus einem Sachverständigengutachten ergibt sich, dass bei dem verwendeten Telekom WPS-Router W502V eine erhebliche Sicherheitslücke bestand. Infolgedessen hat vor allem ein Hacker aus dem nächsten Umkreis die Möglichkeit gehabt, dass Passwort zu knacken und ihren Anschluss für Filesharing zu missbrauchen. Dies war innerhalb von kurzer Zeit und mit einfachen Mitteln möglich gewesen.

Fazit:

Aus dieser Entscheidung ergibt sich, dass abgemahnte Anschlussinhaber sich unbedingt beraten lassen sollten.. Gerade in letzter Zeit konnte in einigen Filesharing Verfahren die Täterschaftsvermutung erfolgreich entkräftet werden, weil Familienangehörige oder unbekannte Hacker auf den Anschluss Zugriff nehmen konnten.

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