Waldorf Frommer mahnt ab – „Family Guy – Farmer Guy“

Waldorf Frommer mahnt ab – „Family Guy – Farmer Guy“
12.03.2015148 Mal gelesen
Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hat die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt urheberrechtliche Verletzungen an der Serie „Family Guy“ abzumahnen. Momentan wird die unerlaubte Veröffentlichung der Folge „Farmer Guy“ der 11. Staffel der US-amerikanischen Zeichentrickse

Mittels eines peer-to-peer-Netzwerks soll der Betroffene die Folge anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht haben. Die öffentliche Zugänglichmachung ist jedoch ausschließlich dem Urheber beziehungsweise Rechteinhaber vorbehalten (vgl. § 19 a UrhG). Aus diesem Grund muss dieser eine vorherige Einwilligung zur Zugänglichmachung abgeben. Diese erfolgte in dem vorliegenden Fall nicht.

Im Namen ihrer Mandantschaft wird der Abgemahnte zu der sofortigen und dauerhaften Löschung der streitgegenständlichen Folge von seinem Rechner aufgefordert. Zudem werden Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gegen ihn geltend gemacht und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist gefordert. Der Schadens- und Aufwendungsersatz wird zu einem pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von mehreren hundert Euro für eine Folge zusammengefasst.

Was tun, wenn ich abgemahnt wurde?

Nach Erhalt einer Abmahnung geraten viele in Panik und handeln übereilt und unüberlegt. Dies sollte aber vermieden werden, da solche Handlungen meist nicht rückgängig gemacht werden können und Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern können.

Wir raten Ihnen daher dazu, einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser wird Ihnen Auskunft über die Verteidigungsmöglichkeiten geben und die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Außerdem kann er herausfinden, ob und inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Diese Frage ist auch für die Abgabe der Unterlassungserklärung von Bedeutung. Eine Unterlassungserklärung muss nämlich nur abgegeben werden, wenn Sie nicht von der Haftung befreit sind. Sodann sollte aber auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Sie sollten vielmehr eine modifizierte Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt abfassen lassen. Diese sollte möglichst zu Ihren Gunsten formuliert sein und nur die notwendigen Punkte beinhalten.

Unser Team von Abmahnhelfer.de vertritt bundesweit erfolgreich Mandanten, die eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen erhalten haben. Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen mutmaßlicher Verletzung der Rechte an der Serie "Family Guy - Farmer Guy" erhalten haben, zögern Sie nicht, sondern kontaktieren Sie unser kompetentes Team. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs können Sie uns Ihren Fall schildern und bekommen eine anwaltliche Einschätzung. Rufen Sie uns dafür an: 030 965 35 855 oder füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!