Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Das magische Haus“

Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Das magische Haus“
17.02.2015169 Mal gelesen
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendete in den letzten Tagen Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Animationsfilm „Das magische Haus“.

Den Empfängern der Abmahnung wird vorgeworfen, den Film innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern unerlaubt zum Download angeboten zu haben. Aufgrund der fehlenden Einwilligung des Rechteinhabers, handelte es sich um eine widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachung.

Die Anwälte von Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) fordern den Betroffenen auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro auf das Kanzleikonto zu überweisen.

Was sollte ich als Adressat einer Abmahnung beachten?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der illegalen Verwertung des Films "Das magische Haus" erhalten haben, sollten Sie unbedingt einige Handlungsempfehlungen beachten: 

  1. Unterschreiben Sie nicht vorschnell die mitgeschickte Unterlassungserklärung der Gegenseite. Zahlen Sie auch nicht die von der Kanzlei geforderten Beträge ohne vorher Rücksprache mit einem im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Anwalt zu halten.
  2. Nehmen Sie weder schriftlich noch telefonisch Kontakt zu der Kanzlei Waldorf Frommer auf. Hier besteht immer die Gefahr, dass sie unbewusst der Gegenseite unnötig wertvolle Informationen zuspielen, die eine spätere Bearbeitung des Falles erheblich erschweren können.
  3. Notieren Sie sich die gesetzten Fristen und halten Sie diese ein. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall. Hierdurch wird das Problem nur größer und verschoben, aber nicht gelöst.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

Wenn Sie für die Urheberrechtsverletzung haften, ist es sinnvoll eine Unterlassungserklärung abzugeben, da Sie nur so die Gefahr ausschließen können, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren, welches mit weiteren Kosten verbunden ist, gegen Sie eingeleitet wird.

Abzuraten ist aber von der Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung, da diese häufig nachteilige Klauseln enthält. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, welches sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Sie sollten kein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet verwenden. Diese Vorlagen sind meist von juristischen Laien verfasst worden und enthalten daher Ungenauigkeiten, die im schlimmsten Fall zur Wertlosigkeit der Erklärung vor Gericht führen können.

Sollten auch Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, so finden Sie auf unserer Website www.abmahnhelfer.de weitere Informationen rund um das Thema. Gerne können Sie auch unser erfahrenes Team von Abmahnhelfer.de anrufen und in einem kostenlosen Erstgespräch eine anwaltliche Ersteinschätzung erhalten. Sie können uns die ganze Woche unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 erreichen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!