Die Augsburger Kanzlei Negele, Zimmel, Kremer, Greuter Rechtsanwälte fällt wieder durch erneute Abmahnungen, unter anderem im Auftrag der Firma SG Video Produktion auf. In den inhaltlich identischen Schreiben wird den Abgemahnten vorgeworfen, Porno-Filme über eine Filesharing-/ P2P-Software (eMule, eDonkey2000, Bearshare, Bit Torrent usw.) Dritten zum Download zur Verfügung gestellt zu haben.
Als Beweis der Urheberrechtsverletzung sollen von der ebenfalls aus Augsburg stammenden "Antipiracy" Firma Media Protctor GmbH gesammelte Daten, insbesondere die IP-Adresse des Abgemahnten, dienen.
In den formularmäßigen Abmahnschreiben wird immer wieder auf zum Teil veraltete Rechtsprechung zum Thema Störerhaftung des Anschlussinhabers verwiesen. Mit Hinweisen zur Strafbarkeit des Anbietens von pornographischen Filmen soll der Abgemahnte zu schnellen unüberlegten Handlungen verleitet werden.
Mit Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung, welche eine außergewöhnlich hohe Vertragsstrafe von 10.000 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung beinhaltet und der Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 700,00 € ist der Fall für Negele, Zimmel angeblich erledigt.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass trotz Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung und Zahlung des Pauschalbetrages weitere Abmahnungen von Negele, Zimmel, Kremer, Greuter Rechtsanwälte folgen können.
Keineswegs sollte die von den Negele, Zimmel, Kremer, Greuter Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da man hieran für die nächsten 30! Jahre gebunden wird. Betroffene sollten sich nicht von der fragwürdigen Vorgehensweise der Abmahnkanzleien einschüchtern und jede Abmahnung von einem ausgewiesenen Spezialisten für Medienrecht prüfen lassen.
RA Tobias Röttger, LL.M. (Medienrecht)