Filesharing-Abmahnung (Urheberrecht) d. Waldorf Frommer, FAREDS, Daniel Sebastian, Negele Zimmel Greuter Beller, Rainer Munderloh, Sasse & Partner

Filesharing-Abmahnung (Urheberrecht) d. Waldorf Frommer, FAREDS, Daniel Sebastian, Negele Zimmel Greuter Beller, Rainer Munderloh, Sasse & Partner
23.01.2015198 Mal gelesen
Urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharing wurden bislang von einer Reihe an Kanzleien für ihre Auftraggeber ausgesprochen. Dabei lautet der Vorwurf, dass der Abgemahnte Dateien wie z.B. Musik, Videos, Computerspiele illegal auf einer Online-Tauschbörse angeboten haben soll.

Beispielsweise haben in der Vergangenheit folgende Anwaltskanzleien für ihre jeweiligen Auftraggeber solche urheberrechtlichen Abmahnungen ausgesprochen:

 

Waldorf Frommer Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, der Universum Film GmbH und der Studiocanal GmbH,

 

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH u.a. für die Two Guns Distribution LLC, die Track by Track Records UG, die Mec-Early GmbH und die Malibu Media LLC,

 

Rechtsanwalt Daniel Sebastian u.a. im Auftrag der Digi Rights Administration GmbH,

 

Negele, Zimmel, Greuter, Beller u.a. im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD, der "INO" Handels- und Vertriebsgesellschaft Kerim Vorberg mbH und der DBM Videovertrieb GmbH,

 

Rechtsanwalt Rainer Munderloh im Auftrag der RGF Productions Limited,

 

Sasse & Partner u.a für die Splendid Film GmbH, die WVG Medien GmbH und die Senator Film Verleih GmbH.

 

Durch das illegale Anbieten auf der Online-Tauschbörse soll der Abgemahnte die Urheberrechte des Auftraggebers der jeweiligen Kanzlei verletzt zu haben. Es werden in den Abmahnungen verschiedene Ansprüche geltend gemacht. Zunächst soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Daneben werden in der Regel die Zahlung von Schadenersatz- und Aufwendungsersatz gefordert.

 

Nach Erhalt einer Abmahnung ist es das Beste, Ruhe zu bewahren und nicht überstürzt zu handeln. Es kann weder dazu geraten werden, die Abmahnung zu ignorieren noch den Forderungen ohne jegliche Prüfung und überstürzt nachzukommen. Mit dem Ignorieren der Abmahnung könnte für Sie die Gefahr bestehen, dass der Unterlassungsanspruch per Einstweiliger Verfügung gegen Sie geltend gemacht werden könnte. Dies sollte aus Kostengründen vermieden werden, da hier häufig erhebliche Streitwerte zugrunde gelegt werden.

 

Wenden Sie sich am besten nach Erhalt einer Abmahnung an einen Rechtsanwalt, der sich auf dem Gebiet Urheberrecht und mit Abmahnungen auskennt. Dieser kann eine sogenannte "modifizierte" Unterlassungserklärung, das heißt eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene und damit abgeänderte Unterlassungserklärung, für Sie erstellen. Denn vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit formuliert und damit nachteilig für den Abgemahnten. Auch kann Ihr Rechtsanwalt auf eine Reduzierung der geltend gemachten Beträge hinwirken.

 

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung gerne zur Verfügung. In einem kostenlosen Erstgespräch erläutern wir Ihnen Kosten und Risiken der Verteidigung gegen eine Abmahnung.

 

Ihr

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de  und www.abmahnsoforthilfe.de