Waldorf Frommer Abmahnung für Warner Bros. Entertainment GmbH - The Lego Movie

Abmahnung Filesharing
18.01.2015244 Mal gelesen
Aktuell versendet die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erneut Abmahnungen wegen Filesharings im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorfwurf, das Werk "The Lego Movie", sei über den Internetanschluss der Mandantschaft weltweit allen Nutzern eoner sog. Internet-Tauschbörse zum Herunterladen angeboten worden. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass das Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werkes zum Download als illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG rechtswidrig sei. Ebenfalls illegal sei die mit dem Angebot bzw. Download einer Datei verbundene Vervielfältigung nach § 16 UrhG.

Da sich illegale Tauschbörsenangebote nach den Angaben der Kanzlei Waldorf FRommer über den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch stets nur "bis zur Haustür", also bis zum jeweiligen Anschlussinhaber zurückverfolgen lassen, wird dieser auf Unterlassung sowie auf Zahlung Schadensersatz und Ersatz von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 815,00 € Anspruch genommen.

In meiner täglichen Beratungspraxis erlebe ich es jedoch sehr häufig, dass der Inhaber des Internetanschlusses zwar die Abmahnung erhält, jedoch für dem darin behaupteten Rechtsverstoß selbst nicht verantwortlich ist.

Gegen eine Abmahnung wegen Filesharings kann sich der betroffene Anschlussinhaber daher häufig erfolgreich verteidigen.

Sofern der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, haftet dieser überhaupt nicht für die angebliche Urheberrechtsverletzung. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Internetanschluss außer vom Anschlussinhaber selbst noch von weiteren Personen genutzt werden kann (Ehepartner, Mitbewohner einer WG, volljährige Familienmitglieder).

Aber auch dann, wenn eine Haftung als Täter oder Störer nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, lässt sich der geforderte Betrag mit anwaltlicher Hilfe häufig deutlich reduzieren.

So sollten Sie sich verhalten, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharings in Ihrem Briefkasten vorfinden:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung keinesfalls. Ansonsten droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung.
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung, da diese häufig Formulierungen zu Ihrem Nachteil enthält.
  • Bezahlen Sie nicht ohne anwaltlichen Rat die geforderten Beträge.
  • Lassen Sie sich umfassend anwaltlich darüber beraten, welche Vorgehensweise in Ihrem individuellen Fall sinnvoll ist.

Ich berate Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber den Abmahnern.