Filesharing: AG Koblenz rügt Ermittlungssoftware Observer und Verletzung des Datenschutzes

Filesharing: AG Koblenz rügt Ermittlungssoftware Observer und Verletzung des Datenschutzes
13.01.2015312 Mal gelesen
In einem aktuellen Filesharing-Verfahren von Schulenberg & Schenk hat das Amtsgericht Koblenz in einem Hinweisbeschluss vor allem an der eingesetzten Ermittlungssoftware Observer scharfe Kritik geübt und einer Klage des Rechteinhabers daher keine Chance eingeräumt.

Vorliegend war die Kanzlei Schulenberg & Schenk für die MIG Film GmbH tätig geworden und eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing ausgesprochen. Als der in Anspruch genommene abgemahnte Anschlussinhaber weder die Abmahnkosten ersetzen noch Schadensersatz zahlen wollte, wurde er verklagt.

Filesharing-Ermittlungssoftware Observer soll unzuverlässig sein

Das Amtsgericht Koblenz machte jedoch mit Hinweisbeschluss vom 02.01.2015 (Az. 153 C 3184/14) darauf aufmerksam, dass es die Klage für unschlüssig hält. Dies begründet das Gericht zunächst vor allem damit, dass die eingesetzte Filesharing-Ermittlungssoftware Observer nicht zuverlässig genug arbeitet. Infolgedessen steht nicht hinreichend fest, ob die IP-Adresse korrekt festgestellt worden ist. Dabei verwies das Gericht zu Recht auf mehrere einschlägige Entscheidungen, die zu Observer ergangen waren (u.a. OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2012 Az. 6 W 242/11 sowie AG Frankenthal, Urteil vom 23.06.2014 Az. 3b C 145/14)

Verstoß gegen Datenschutzrecht (TKG)

Darüber hinaus ist bei der Ermittlung der IP-Adresse gegen Datenschutzrecht in Form des TKG verstoßen worden. Dies ergab sich hier dadurch, dass es sich bei dem Vertragspartner nicht um die Telekom, sondern um einen Reseller handelte. Der Rechteinhaber hätte daher den Auskunftsanspruch gegen den Reseller erwirken müssen und nicht lediglich gegenüber der Telekom. Durch diesen Verstoß gegen § 112 TKG und § 113 TKG wurde nach Auffassung des Gerichtes ein Beweisverwertungsverbot begründet.

Auch wenn in dieser Filesharing Sache noch kein abschließendes Urteil gesprochen wurde so ist dieser Hinweisbeschluss des Amtsgerichtes Koblenz interessant. Bemerkenswert ist die sorgfältige Begründung des Gerichtes. Sie zeigt, dass Abmahnanwälte längst nicht immer Recht bekommen. Unschuldige können dennoch leicht in das Visier der Musikindustrie geraten. Keinesfalls sollte daher vorschnell gezahlt oder eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

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